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Haben Sie Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 040 524 717 830 oder per E-Mail an lugowski@smart-arbeitsrecht.de

Verletzungen des Datenschutzes können nach Art. 82 DSGVO zu erheblichen Schmerzensgeldansprüchen führen – auch bei nicht greifbaren, immateriellen Schäden. Immer mehr Gerichte erkennen hohe Summen an: In einem aktuellen Fall wurde eine Klinik zu 8.000 € verurteilt. Die Kosten übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung – wichtig ist, dass die Deckungszusage durch einen spezialisierten Anwalt eingeholt wird. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht steht Ihnen bundesweit zur Seite.


Was war passiert?

Ein HIV-positiver Patient wurde nach seiner Behandlung von der Klinik als Mitarbeiter übernommen. Dabei unterlief der Klinik ein schwerwiegender Fehler: Die sensiblen Gesundheitsdaten des neuen Mitarbeiters wurden nicht ausreichend geschützt. Über mehrere Wochen hinweg hatten verschiedene Klinikmitarbeiter Zugriff auf das sogenannte „Patientendeckblatt“, auf dem unter anderem – wenn auch schwer lesbar – die Diagnose „HIV“ vermerkt war.

Auch wenn nur Name, Anschrift, Krankenkasse und die dreibuchstabige Abkürzung „HIV“ sichtbar waren, hätte dieser sensible Datensatz gesperrt werden müssen. Die Klinik spielte den Vorfall herunter und verwies darauf, dass nur wenige Personen Einsicht hatten und diese zur Verschwiegenheit verpflichtet seien. Doch das ändert nichts an der Tatsache: Die HIV-Diagnose eines Mitarbeiters ist nicht zur Kenntnisnahme durch Kollegen bestimmt. Auch im medizinischen Umfeld gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung uneingeschränkt – insbesondere bei stark stigmatisierenden Diagnosen wie HIV.

Die Bekanntgabe hatte Folgen: Das Verhalten der Kollegen änderte sich spürbar, was die Tragweite des Datenschutzverstoßes unterstreicht. Das zugesprochene Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € gemäß Art. 82 DSGVO hätte unter Umständen sogar noch höher ausfallen können – etwa wenn weitere Gesundheitsdaten betroffen gewesen wären.

Unsere Kanzlei steht an Ihrer Seite
Bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz unterstützen wir Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – inklusive Schmerzensgeld. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht und lassen Sie uns gemeinsam für den Schutz Ihrer sensiblen Daten einstehen.

Wegweisendes Urteil im Datenschutzrecht: Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € zugesprochen

Lange Zeit zögerten deutsche Gerichte, Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden durch Datenschutzverstöße zu gewähren. Oft wurden solche Fälle als Bagatellen gewertet – nur in Ausnahmefällen sah man einen Anspruch auf Entschädigung. Diese restriktive Haltung widerspricht jedoch dem klaren Willen des EU-Gesetzgebers.

Bereits das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss vom 14.01.2021 (Az. 1 BvR 28531/19) unmissverständlich klar: Gerichte dürfen Ansprüche nach Art. 82 DSGVO nicht pauschal mit Verweis auf einen vermeintlich nicht nachweisbaren Schaden ablehnen. Auch ein abstrakter, immaterieller Schaden kann zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen – ein schwerwiegender Schaden ist nicht erforderlich.

Das Urteil, in dem einem Betroffenen 8.000 € zugesprochen wurden, zählt zu den bislang höchsten Schmerzensgeldbeträgen wegen eines Datenschutzverstoßes in Deutschland. Es markiert einen wichtigen Wendepunkt im Umgang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit sensiblen Daten.

Art. 82 Abs. 1 DSGVO verpflichtet zur Entschädigung bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften – unabhängig davon, ob der Schaden materieller oder immaterieller Natur ist. Seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 kommt dem Datenschutz damit eine neue, rechtlich durchsetzbare Schutzfunktion zu.

Ihr Datenschutz wurde verletzt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Ob Schmerzensgeld, Widerruf, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten: Unsere erfahrenen Anwälte im Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite – mit Engagement und rechtlicher Expertise.

Fazit: Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen nicht außer Acht lassen

Wer von einem Datenschutzverstoß betroffen ist, sollte nicht nur auf eine Korrektur oder Löschung der Daten bestehen, sondern auch mögliche Schmerzensgeldansprüche prüfen. Denn: Auch immaterielle Schäden sind nach Art. 82 DSGVO ersatzfähig.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die anfallenden Kosten – vorausgesetzt, der Versicherungsschutz bestand bereits zum Zeitpunkt des Verstoßes und die Wartezeit war verstrichen. Um die Erfolgschancen einer Kostenübernahme zu erhöhen, sollte die Deckungsanfrage durch eine erfahrene Kanzlei gestellt werden.

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – von der Sperrung oder Löschung Ihrer Daten bis hin zur Geltendmachung von Schmerzensgeld.

Ihre Daten am Arbeitsplatz missbraucht?
Wir setzen Ihre Rechte durch – kompetent, engagiert und bundesweit. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht und lassen Sie sich professionell beraten.




Haben Sie Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 040 524 717 830 oder per E-Mail an lugowski@smart-arbeitsrecht.de

Employee Share Purchase Plans (ESPP), auch bekannt als Aktienkaufpläne für Mitarbeitende, sind ein effektives Instrument, um sowohl die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen zu stärken als auch deren finanzielle Beteiligung zu fördern. Durch vergünstigte Aktienkäufe – oft über Gehaltsumwandlungen oder spezielle Rabatte – können Mitarbeitende direkt am Unternehmenserfolg teilhaben.

Als arbeitsrechtlich spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie umfassend bei der Einführung, rechtssicheren Gestaltung und laufenden Verwaltung von Aktienkaufplänen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Unternehmensgröße, Branche und individuelle Mitarbeiterstruktur, sodass Plan und Umsetzung optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.


Was ist ein ESPP?

Ein Employee Share Purchase Plan (ESPP) ist ein Aktienkaufprogramm für Mitarbeitende. Dabei können Beschäftigte über Gehaltsabzüge oder separate Einlagen Unternehmensanteile erwerben – häufig zu einem vergünstigten Preis oder mit anderen Vorteilen. Die Teilnahme ist in der Regel freiwillig und erfolgt innerhalb festgelegter Bezugszeiträume.

Sie möchten ein Beteiligungsmodell für Ihre Mitarbeitenden einführen? Wir prüfen, ob ein ESPP zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.

Vorteile eines ESPP für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Stärkere Mitarbeiterbindung
    Die direkte Beteiligung am Unternehmen erhöht das Identifikationsgefühl der Mitarbeitenden. Wer Unternehmensanteile hält, verfolgt dieselben Ziele wie die Geschäftsführung – ein klarer Vorteil für Unternehmenskultur und langfristige Personalbindung.
  • Attraktivität als Arbeitgeber
    Ein ESPP macht Ihr Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt besonders wettbewerbsfähig. Mitarbeitende schätzen solche Pläne als wertvolle Zusatzleistung – ähnlich wie Boni oder betriebliche Altersvorsorge.
  • Steuerliche Vorteile für das Unternehmen
    Nicht-qualifizierte ESPPs können unter bestimmten Bedingungen steuerliche Entlastungen bringen. So lassen sich Vergütungsstrategien effizienter gestalten und Anreize für Mitarbeitende schaffen.
  • Einfache Umsetzung
    Im Vergleich zu Aktienoptionen oder Restricted Stock Units (RSUs) sind ESPPs meist unkomplizierter zu implementieren. Besonders wenn sie über bestehende Aktien oder Börsenkäufe laufen und keine neuen Aktien ausgegeben werden müssen.

Mögliche Nachteile und arbeitsrechtliche Herausforderungen

Regulatorischer Aufwand bei börsennotierten Unternehmen
Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss ein ESPP streng compliance-konform gestaltet werden. Das betrifft insbesondere Vorschriften zu Insiderrecht, Offenlegungspflichten und aktienrechtliche Beschränkungen.

Begrenzte Flexibilität bei Kündigung oder Ausscheiden
Es stellt sich oft die Frage, wie mit bereits erworbenen Aktien bei Ausscheiden eines Mitarbeitenden verfahren wird. Klare arbeitsrechtliche Regelungen sind notwendig, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Sozialversicherungs- und Steuerpflichten für Mitarbeitende
Je nach Ausgestaltung kann der vergünstigte Aktienkauf steuerpflichtig sein, was für Mitarbeitende Nachteile mit sich bringen kann. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist hier besonders wichtig.

Verwaltungsaufwand bei internationalem Einsatz
Bieten Unternehmen ein ESPP grenzüberschreitend an, müssen unterschiedliche nationale Arbeits- und Steuerrechtsvorgaben berücksichtigt werden – ein komplexer Aufwand, der ohne fachliche Unterstützung schwer zu bewältigen ist.

ESPPs gezielt und rechtssicher einsetzen

Ein Employee Share Purchase Plan kann ein wirkungsvolles Instrument zur Steigerung der Mitarbeiterbindung und Motivation sein – vorausgesetzt, er ist juristisch einwandfrei konzipiert, steuerlich korrekt eingebunden und strategisch auf das Unternehmen abgestimmt. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der rechtssicheren Einführung, laufenden Verwaltung und Optimierung von Aktienkaufplänen – sowohl national als auch international.

Sie möchten ein ESPP einführen oder bestehende Modelle prüfen lassen? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie individuell, praxisnah und rechtssicher. Jetzt Erstberatung vereinbaren!