
Alkoholverbot auf See – aber kein Anspruch auf Bereitschaftsvergütung
Weil er in seiner Freizeit an Bord keinen Alkohol trinken durfte, verlangte ein Kapitän über 100.000 € Nachzahlung. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hamburg wiesen die Forderung zurück. Unsere Arbeitsrechtsexperten erklären, warum.