
Sobald eine Frau von ihrer Schwangerschaft weiß, sieht das Mutterschutzgesetz vor, dass sie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informiert. Eine Pflicht zur Mitteilung besteht zwar, doch rechtliche Konsequenzen bei verspäteter oder unterlassener Information sind nicht vorgesehen.
Viele werdende Mütter teilen ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft bewusst früh mit, möchten aber zunächst nicht, dass diese sensible Information im Kollegium bekannt wird. Doch wie weit reicht die Vertraulichkeitspflicht des Arbeitgebers? Ist es erlaubt, die Information ohne Einwilligung weiterzugeben – und was sagt das Gesetz dazu?
Das erwartet Sie:
Schwangerschaft: Weitergabe nur mit Einwilligung erlaubt
Arbeitgeber dürfen eine Schwangerschaft nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Mitarbeiterin an Dritte weitergeben. Diese Schweigepflicht gilt für alle Personen im Unternehmen, die nicht unmittelbar in den Mutterschutzprozess eingebunden sind.
Nach dem Mutterschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für sämtliche Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, im Fall einer Schwangerschaft geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Dazu gehören unter anderem Arbeitszeitbeschränkungen und Einschränkungen bestimmter Tätigkeiten: So dürfen Schwangere ab dem fünften Monat nicht mehr als vier Stunden täglich stehen. Ebenso verboten sind schweres Heben, häufiges Bücken sowie das Arbeiten in lauter, staubiger oder schadstoffbelasteter Umgebung.
Damit der Arbeitgeber diesen Schutz gewährleisten kann, ist es zulässig, bestimmte Personen zu informieren – zum Beispiel direkte Vorgesetzte, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Unbefugte Weitergabe der Schwangerschaft: Bußgeld möglichim Arbeitsrecht: Die 10 wichtigsten Erfolgsfaktoren
Gibt eine Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren ausdrückliche Zustimmung im Kollegenkreis bekannt, kann das rechtliche Folgen haben. Eine solche unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen kann als Datenschutzverstoß gewertet werden – und im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld für den Arbeitgeber geahndet werden.
Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung weitergegeben? Wir prüfen den Sachverhalt rechtlich, klären Ihre Ansprüche und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen – einschließlich möglicher Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber.