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Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft

Nach jedem Arbeitsunfall oder Wegeunfall, der einem Arbeitnehmer oder versicherten Selbständigen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, können Versicherte Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) auf Zahlung einer Rente oder Abfindung haben. Dasselbe gilt bei einer Berufskrankheit.

Doch nicht selten kommt es vor, dass auch berechtigte Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse auf Rente oder auf Abfindung abgelehnt werden.

Wir möchten Dir in diesem Ratgeber Deine rechtlichen Optionen aufzeigen, wenn Dein Antrag auf Rente oder Abfindung von der Berufsgenossenschaft abgelehnt wurde oder Du nicht weißt, ob und wie Du einen solchen Antrag stellen kannst. Wir geben Dir Informationen unter anderem darüber,

  • Was ist ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall?
  • Was ist eine Berufskrankheit?
  • Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
  • Was ist Dein Vorteil, wenn Du einen Arbeitsunfall erleidest? – Glück im Unglück
  • Zu welchem Arzt solltest Du nach einem Arbeitsunfall gehen?
  • Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus?
  • Arbeitsunfall und Spätfolgen – Was, wenn die Schmerzen erst später auftreten?
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit – Wann hast Du Anspruch auf eine Rente oder Abfindung?

Nicht zuletzt geht es auch darum, wie der Prozess gegen die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall finanziert werden soll. Auch hier haben wir eine Lösung für Dich in Form eines starken Prozessfinanzierers, der Dir finanziell unter die Arme greift.

Möchtest Du Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft geltend machen – z.B. auf Rente oder Abfindung? Wir helfen Dir:

Unterstützung anfragen

Was ist ein Arbeitsunfall, was ein Wegeunfall?

Arbeitsunfall und Wegeunfall

Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit, also in der Regel bei der Arbeit, erleiden. Auch Wegeunfälle sind vom Versicherungsschutz umfasst. Dabei ist nicht nur der direkte Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit (Arbeitsplatz) versichert, sondern auch bestimmte Umwege können unter dem Unfallversicherungsschutz stehen. Versichert sind z.B. auch Eltern, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zur Kita machen.

Ob Dein Unfall als Arbeitsunfall oder Deine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann, entscheidet der für Dich zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger.

Was ist eine Berufskrankheit?

Was ist eine Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Versicherter durch die Arbeit zuzieht und die entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet oder die nach medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Es gibt verschiedene Ursachen für eine beruflich bedingte Erkrankung. Dazu kann z.B. die Arbeit mit gefährlichen Stoffen zählen, aber auch das ständige Arbeiten unter Lärm, sowie im Bücken oder Knien können Berufskrankheiten auslösen.

Hinweis: In Deutschland gibt es eine Berufskrankheitenliste. Diese erfasst jedoch bei weitem nicht alle beruflich bedingten Erkrankungen. Derartige Erkrankungen können als Berufskrankheit „nach neuer Erkenntnis“ entschädigt werden. Hier machen die Berufsgenossenschaften in der Regel große Schwierigkeiten bei der Anerkennung als Berufskrankheit.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Richtige Berufsgenossenschaft

Über welche Berufsgenossenschaft Du versichert bist, hängt von Deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beispiel sind über die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) Beschäftigte im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen abgesichert. Daneben gibt es aber noch weitere Berufsgenossenschaften. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Beiträge dafür werden von Deinem Arbeitgeber entrichtet.

Dein Vorteil bei einem Arbeitsunfall – Glück um Unglück

Arbeitsunfall Vorteile

Die gute Nachricht ist: Ist Dein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt oder Deine Krankheit als Berufskrankheit, hast Du als Geschädigter viele Vorteile: Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen dann nämlich unabhängig von der Frage, wer an dem Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall oder der Berufskrankheit schuld ist.

Egal, ob medizinische Versorgung, Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf oder das soziale Leben, alle Kosten werden komplett von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen. Bleiben langandauernde Schäden zurück und Deine Erwerbsfähigkeit ist dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert, was durch ein medizinisches Gutachten festgestellt werden muss, kannst Du zudem Anspruch auf eine Rente oder eine Abfindung haben, um bleibende Beeinträchtigungen zu entschädigen.

Wir haben eine große Expertise und Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüche auf Rente und Abfindung gegen die Berufsgenossenschaft.

Unverbindliches Erstgespräch

Zu welchem Arzt solltest Du nach einem Arbeitsunfall gehen?

Arbeitsunfall Arztwahl

Wichtig ist, dass Du nach einem Arbeitsunfall oder wegen einen Berufskrankheit zunächst einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchst, der nach Deinem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für die Unfallversicherung erstellt. Durchgangsärzte sind BG-zertifizierte Fachärzte und entscheiden über die Weiterbehandlung nach einem Arbeitsunfall. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen wie z.B. Rente oder Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren.

Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, erfolgt durch den Arbeitgeber.

Wie Du Dir sicher denken kannst, ist die Erstellung des medizinischen Befundes durch einen spezialisierten Facharzt von entscheidender Bedeutung. Wenn Du dazu Fragen hast, können wir Dich dazu gerne beraten.

Wie Du Dir sicher denken kannst, ist die Erstellung des medizinischen Befundes durch einen spezialisierten Facharzt von entscheidender Bedeutung. Wenn Du dazu Fragen hast, können wir Dich dazu gerne beraten.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus?

Leistungen der Berufsgenossenschaft

Wann und ob die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit Leistungen erbringt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Bei Folgeschäden, die durch einen Arbeitsunfall auftreten und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent nach sich ziehen, wird eine Rente oder Abfindung gezahlt.

Der Rente oder Abfindung geht in der Regel eine umfangreiche Förderung des Heilungsprozesses durch die gesetzliche Unfallversicherung voraus. Kosten für die Heilbehandlung, Reha und die Versorgung mit Hilfsmitteln gehören zum Leistungsangebot der Berufsgenossenschaft. Maßgebliches Ziel dieser Maßnahme ist die vollständige Heilung und die Wiedereingliederung des Geschädigten ins Berufsleben.

Arbeitsunfall und Spätfolgen – Was, wenn die Schmerzen erst später auftreten?

Arbeitsunfall und Spätfolgen

Wenn du einen Arbeitsunfall erleidest, ist es maßgeblich wichtig, dass dieser unverzüglich der entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet wird, egal wie gering die Beschwerden sind. Sollten sich unvorhersehbare Spätfolgen ergeben, die erst nach ein paar Tagen, Wochen, Monaten oder sogar Jahren aufkommen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine ordnungsgemäße Meldung an die Berufsgenossenschaft unmittelbar nach dem Unfall erfolgte.

Andernfalls ist ein nachvollziehbarer Rückschluss der Schmerzen auf den in der Vergangenheit liegenden Unfall schwer nachzuweisen und der Fall ist nicht versichert. Daher solltest Du darauf achten, dass Dein Arbeitgeber jeden Arbeitsunfall unverzüglich bei der Berufsgenossenschaft meldet, um sich gegen nicht absehbare Spätfolgen abzusichern und Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren.

Unter Umständen könnte der Prozess gegen die Berufsgenossenschaft über einen Prozessfinanzierer finanziert werden.

Mehr Informationen anfragen

Minderung der Erwerbstätigkeit – Wann Anspruch auf Rente oder Abfindung?

Minderung der Erwerbstätigkeit

Deine Minderung der Erwerbsfähigkeit muss von einem sachverständigen, unabhängigen, medizinischen BG-Gutachter festgestellt werden und bei mindestens 20 Prozent liegen, damit Du Anspruch auf eine Rente oder Abfindung hast. Diese 20 Prozent beziehen sich nicht nur auf Dein aktuelles Berufsfeld, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt nämlich Deinen prozentualen Verlust der Erwerbsmöglichkeiten (Berufe), die Du aufgrund Deiner Verletzungen und Deiner daraus resultierenden dauerhaften Folgeschäden nicht mehr ausüben kann. Bevor Deine Verletztenrente ausgezahlt wird, soll allerdings zunächst mittels Rehabilitation ein erfolgreiches Heilverfahren ermöglicht werden.

So können wir Dich nach einem Arbeitsunfall unterstützen

Arbeitsunfall Unterstützung

Wenn Du gegen die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall Ansprüche auf Rente und Abfindung geltend machen möchtest, kannst Du auf uns zählen. Die Anwaltskolleginnen von Matthies Rechtsanwälte verfügen über eine hohe Erfahrung und Expertise bei der Durchsetzung von Rechten gegen die Berufsgenossenschaft.

Breites spezialisiertes Ärztenetzwerk bei Arbeitsunfall

Nicht nur, dass sie auf bewährte Strategien zurückgreifen, die sich bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft bewährt habe. Zusätzlich haben sie Zugriff auf ein spezialisiertes Ärztenetzwerk, sodass bereits frühzeitig die Weichen gestellt werden, um gegen die Berufsgenossenschaft erfolgreich zu sein.

Prozessfinanzierer übernimmt nach Arbeitsunfall Kosten

Häufig kommt auch die Frage nach den Kosten auf. Matthies Rechtsanwälte arbeiten hier mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der nach vorheriger Prüfung die Kosten des Rechtsstreits gegen die Berufsgenossenschaft übernehmen könnte. Melde Dich doch gerne bei uns, damit wir prüfen können, ob Dein Fall für eine Prozessfinanzierung in Frage kommt. Falls die Anfrage erfolgreich ist, bekommst Du ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot.

Auf diese Weise kannst Du Deine Chancen, dass Dein Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt wird, deutlich steigern.