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Die Kanzlei Smart Arbeitsrecht wurde von mir, Rechtsanwalt Raphael Lugowski, gegründet, um Ihnen qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Arbeitsrecht zu bieten. Mein Anspruch ist, Sie bei allen Ihren Anliegen im Arbeitsrecht (Aufhebungsvertrag, Verhandlung von Abfindungen, Kündigungen, Arbeitsverträge, Abmahnungen etc.) bestmöglich zu unterstützen und Ihre Rechte durchzusetzen. Damit Sie Ihre Ziele erreichen und Ihre Probleme loswerden.

Hierzu werde ich Sie zunächst qualifiziert und präzise zu Ihrer arbeitsrechtlichen Situation beraten und Ihnen eine passgenaue Lösung Ihres Problems bzw. Ihres Anliegens aufzeigen. Dabei nehme ich mir gerne Zeit für Sie, denn das ist ein Merkmal, das Smart Arbeitsrecht am deutlichsten von anderen Kanzleien unterscheidet. Neben Spezialisierung und Erfahrung sind die Zeit und Gründlichkeit bei der Mandatsbearbeitung sowie ein intensiver Einsatz Surrogate für die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung.

Je mehr Aufmerksamkeit Ihre Angelegenheit bekommt, je sorgfältiger die juristischen Argumente, je mehr Präsenz Ihr Anwalt in Ihrer Angelegenheit zeigt, und umso spezialisierter und qualifizierter er ist, desto wahrscheinlicher ist, dass die Ergebnisse für Sie am Ende besser ausfallen.

Wenn Sie es wünschen, übernehme ich danach die allumfassende Vertretung Ihres Falles, sodass Sie sich rechtlich um nichts weiter kümmern müssen. Sie können Ihre Zeit dann anderen wichtigen Bereichen widmen, während ich für Sie erfolgreich die notwendigen Maßnahmen einleite. Das heißt: Ich setze Ihre Rechte im Arbeitsrecht durch, gestalte für Sie Verträge oder führe Verhandlungen mit der Gegenseite.

Dabei ist zu jeder Zeit eine intensive Betreuung Ihrer Angelegenheit bei höchstmöglicher Transparenz sichergestellt.

Mein Weg zum Arbeitsrecht

Die ersten Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht hatte ich bereits während meines Studiums im Jahre 2010. Damals habe ich ein studiumbegleitendes Praktikum beim Arbeitsgericht Hamburg in der Kammer des Richters Albers absolviert, das ich freiwillig verlängert hatte. Ich war überwältigt von den Dimensionen des Arbeitsrechts, zeitgleich auch fasziniert, wie verschiedene Regelungsebene ineinandergreifen. Hinzu kam die Brisanz des arbeitsrechtlichen Verfahrens – es geht immer um viel: Den Arbeitsplatz, Sicherheit und Geld natürlich.
Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühe Spezialisierung auf das Arbeitsrecht

Von da an war mir klar: Arbeitsrecht soll mein Rechtsgebiet werden. Arbeitsrecht ist interessant, anspruchsvoll und dynamisch. Zusätzlich erfüllt es eine wichtige Funktion, nämlich die Herstellung eines gerechten Ausgleichs zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften. Ich bereitete mich also vor, hier meinen Beitrag zu leisten.

Deshalb konsumierte ich fortan alles, was mir zum Arbeitsrecht in die Hände fiel. Meine Neugier kannte keine Grenzen. Ich hatte das Ziel, im Arbeitsrecht zum Experten zu werden. Meine Stationen im Referendariat richtete ich an meiner rechtlichen Leidenschaft aus. Weitere Ausbildungen beim Arbeitsgericht Hamburg, in einer Konzerngesellschaft und einer Arbeitsrechtskanzlei gaben mir arbeitsrechtlich den letzten Feinschliff, um erfolgreich in das Projekt „Anwalt für Arbeitsrecht“ starten zu können. Nach der „Kleinigkeit“ des erfolgreichen Bestehens des Staatsexamens, versteht sich 😉.

Einstieg in arbeitsrechtliche Kanzlei-Boutique

Wie ging es weiter? Nun, für mich stand außer Frage: Eine Kanzlei-Boutique ist die richtige Adresse, um als Anwalt im Arbeitsrecht schnell und intensiv durchstarten zu können. Ich wollte schnellstmöglich wertvolle Erfahrungen sammeln und mein Wissen im Arbeitsrecht einsetzen. Drei Verhandlungen an einem Tag, zahlreiche Beratungsgespräche und Schriftsätze waren keine Seltenheit. Immer in vorderster Reihe, immer unter Zug und im rechtlichen Gefecht – das war mein Alltag. So konnte ich zügig und fundiert Qualität und Erfahrung im Arbeitsrecht aufbauen, wovon nun meine Mandanten stark profitieren. Das war eine lehrreiche Zeit und manchmal musste ich Dinge auf die harte Tour lernen.

Arbeitsrecht total

Es folgten weitere berufliche Stationen als Syndikusrechtsanwalt in einem Beratungsunternehmen für Betriebsräte sowie einer arbeitgeberseitig ausgerichteten Kanzlei. In dieser Zeit habe ich große Umstrukturierungsprojekte von namhaften Weltkonzernen maßgeblich verantwortlich begleitet. Auf diese Weise konnte ich mein Wissen im Arbeitsrecht nochmal deutlich erweitern. Und: Ich kenne nun alle Seiten und ihre Handlungsmotive. Ich bin diesen Weg gegangen, um mich weiterzuentwickeln und neue Perspektiven zu bekommen. Experte im Arbeitsrecht zu sein bedeutet nicht nur, das Arbeitsrecht zu kennen, sondern auch die eigenen Mandanten und vor allem die Gegenspieler.

Fachanwalt für Arbeitsrecht und neuer Schwerpunkt

Zwischenzeitlich erwarb ich den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Und ganz nebenbei entwickelte sich der Beschäftigtendatenschutz zu einem weiteren Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit. Auch bin ich seit geraumer Zeit bundesweit als Referent für das Arbeits-, Betriebsverfassungs- und das Datenschutzrecht tätig.

Wofür Smart Arbeitsrecht steht

Wenn Sie meine bisherige Laufbahn aufmerksam gelesen haben, werde Sie sicher bereits ahnen, wofür Smart Arbeitsrecht steht. Die Kanzlei steht zuvorderst für fundierte und tiefgehende Expertise im Arbeitsrecht, sodass Sie im Arbeitsecht stets einen Schritt voraus sind und ihre Ziele erreichen.

Nicht ohne Grund habe ich meine gesamte anwaltliche Existenz am Arbeitsrecht ausgerichtet. Auch habe ich nicht ziellos derart vielschichtige Erfahrungen gesammelt. All dies geschah aus der festen Überzeugung heraus, dass diese Schritte erforderlich sind, um ein guter Arbeitsrechtler zu werden; um Ihnen genau das bieten, was sie benötigen und für was sie letztlich auch bezahlen. Das Arbeitsrecht ist facettenreich und anspruchsvoll. Dieses Rechtsgebiet nur so „nebenbei“ mit zu behandeln, halte ich für gefährlich. Meine Mandanten haben mehr verdient. Deshalb ist ein Merkmal der Kanzlei für konsequente Spezialisierung auf das Arbeitsrecht – ohne Wenn und Aber. Mandate, die aus anderen Rechtsgebieten stammen, lehne ich ab bzw. verweise sie an andere spezialisierte Kolleginnen und Kollegen.

Nochmal: Nur wenn die Kanzlei gute Arbeit leistet, bekommen Sie die Unterstützung, die sie zur Bewältigung Ihres Problems benötigen. Das ist der Grund, warum bei Smart Arbeitsrecht der Spezialisierungsgedanke im Vordergrund steht. Da passt auch ins Bild, dass ich mich täglich fortbilde und mich regelmäßig mit ausgezeichneten Arbeitsrechtlern und Arbeitsrichtern über Themen aus dem Arbeitsrecht austausche. Nur durch eine stetige Fortbildung ist sichergestellt, dass neue Gesetze und Entwicklungen in der Rechtsprechung in Ihrem Fall Berücksichtigung finden. Dafür setze ich täglich immer mindestens eine Stunde an.

Vision von Smart Arbeitsrecht

Die Vision von Smart Arbeitsrecht geht weit über die rechtliche Komponente hinaus. Ich habe das Ziel und die Ambition, eine Kanzlei gedeihen zu lassen, die den Mandanten und seine Bedürfnisse in den Fokus stellt, sodass sich fachliche Expertise mit einer in jeder Hinsicht einzigartigen Dienstleistung vereint.

Dies mag vielleicht sehr hochtrabend klingen, ist mir aber sehr wichtig: Sie stehen im Fokus, mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Bei Smart Arbeitsrecht sind Sie nicht nur eine Nummer in der digitalen Akte. Ihr Fall zählt und erfordert eine intensive Betreuung meinerseits, sodass für Sie im Arbeitsrecht das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Ich verzichte gerne auf lukrative Mandate, damit eine intensive Befassung mit Ihrem Fall sichergestellt bleibt. Bei mir gilt das Credo: „Alter Fall vor neuem Fall.“

Genauso wichtig wie die Intensität der Betreuung ist mir eine hundertprozentige Transparenz. Sie sollen Transparenz haben über

  • den Verfahrensstand
  • die weiteren Schritte
  • die Kosten
  • die Chancen und Risiken.

Mir ist wichtig, dass Sie zu jederzeit uneingeschränkt beurteilen können, wie es um Ihren Fall steht. Dies setzt auch voraus, dass ich Ihnen Schreiben, Schriftsätze und gerichtliche Verfügungen so aufbereite, dass Sie diese auch verstehen. Bei mir gibt es kein Fachchinesisch, sondern klare verständliche Mitteilungen.

Das bedeutet aber auch, dass bei mir ausführliche Vor- und Nachbesprechungen stattfinden, in denen ich Ihnen die Aspekte Ihres Falles „übersetze“, die für einen Nichtjuristen nicht unbedingt verständlich sind.

Schließlich noch eine Sache: Smart Arbeitsrecht steht auch für Zugänglichkeit, Empathie und eine menschennahe Anwaltstätigkeit. Um die Erreichbarkeit Ihres Anwalts müssen Sie sich hier keine Gedanken machen.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen

Ein Tipp: Wozu noch warten? Lernen Sie mich und meine Arbeit kennen. Dies ist für sie selbstverständlich unverbindlich.

Und: Wir können gleich am Telefon die ersten Aspekte zu Ihrem Fall völlig unverbindlich besprechen.