Der Erstkontakt mit Kurzeinschätzung mit uns ist kostenfrei. Wir bitten Dich allerdings um Verständnis, dass wir keine kostenfreie Erstberatung anbieten. Unsere Kanzlei steht für Qualität im Arbeitsrecht. Unsere Zeit und Ressourcen sind begrenzt – und wir möchten sie dazu nutzen, unseren Mandanten und auch Dir einen hohen Mehrwert zu bieten. Das ginge nicht, wenn wir laufend durch telefonische oder schriftliche Anfragen nach einer kostenfreien Auskunft unterbrochen werden würden. Zudem: Die Beratungsgebühr geht in den weiteren Gebühren einer Beauftragung ohnehin komplett auf.
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Ratgeber
- Abfindung bei Kündigung – Wichtige Informationen
- Kündigungsschutz
- Betriebsbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Änderungskündigung
- Kündigungsschutz Schwangerschaft und Elternzeit
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Druckkündigung im Arbeitsrecht
- Aufhebungsvertrag
- Antrag auf Teilzeit abgelehnt – Was tun?
- Elternteilzeit abgelehnt – Das sind Deine Rechte
- Befristeter Arbeitsvertrag – Deine Optionen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht – Ein Vorteil?
- Kanzlei
- Kontakt
- Magazin