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Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt

Noch immer ist nicht zu allen Arbeitgebern durchgedrungen, dass auch Arbeitnehmer in Teilzeit für das Unternehmen wertvoll sind. Das führt dazu, dass auch heute noch der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wird. Und das nicht selten mit rechtlich fragwürdigen Begründungen, die nicht stichhaltig sind.

Mit diesem umfassenden Ratgeber möchten wir Dich unterstützen und Dir Deine Möglichkeiten aufzeigen. Wir zeigen Dir auf, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber eine Antrag auf Elternteilzeit überhaupt ablehnen können. Du erfährst insbesondere,

  • wann Du einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit hast,
  • wie Du den Antrag auf Elternteilzeit gegenüber dem Arbeitgeber ordnungsgemäß formulierst,
  • unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen können,
  • wie Du Deine Rechte auf Elternteilzeit im Streitfall durchsetzen kannst.

Nachdem Du diesen Ratgeber gelesen hast, wirst Du auf jeden Fall rechtlich sehr genau Bescheid wissen. Sollten allerdings noch Fragen offen bleiben, so zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit bereits abgelehnt hat, stehen wir Dir gerne unterstützend zur Seite. Aber natürlich auch, wenn Du nach einem Antrag eine Abmahnung, Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten hast.

Hat Dein Arbeitgeber Deinen Antrag auf Elternteilzeit abgelehnt? Falls ja, melde Dich gerne – wir unterstützen Dich

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Dein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit schließt nicht aus, dass Arbeitnehmer auch während der Elternzeit weiterarbeiten. Tatsächlich dürfen Arbeitnehmer nach § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG auch in der Elternzeit im Umfang von 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Möglich ist die Beschäftigung beim ursprünglichen Arbeitgeber, einem anderen Arbeitgeber oder eine Selbständigkeit.

Für die Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder die Selbständigkeit benötigst Du allerdings nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG die Zustimmung des Arbeitgebers. Der (ursprüngliche) Arbeitgeber kann die Zustimmung allerdings nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Wenn Du schon vor Beginn der Elternzeit in Teilzeit mit bis zu 32 Stunden gearbeitet hast, kannst Du Deine Arbeit beim Arbeitgeber einfach fortsetzen. Der einzige Unterschied besteht nur darin, dass Du nach § 18 BEEG besonderen Kündigungsschutz hast.

Warst Du hingegen zuvor in Vollzeit tätig und möchtest nun in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, muss die Arbeitszeit verringert und ggf. neuverteilt werden. Gleiches gilt, wenn Du in Teilzeit tätig warst und Deine Arbeitszeit weiter reduzieren möchtest.

Damit Du in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten kannst, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Auch können Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen, sofern bestimmte Gründe gegeben sind. Das vertiefen wir in den folgenden Abschnitten.

Grundlegende Voraussetzungen für Elternteilzeit

Voraussetzungen für Teilzeit während der Elternzeit

Für die Fortsetzung der Arbeit mit geringerer Arbeitszeit in Teilzeit während Deiner Elternzeit müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein. Ansonsten könnte der Arbeitgeber Deinen Antrag berechtigt ablehnen. Folgende Voraussetzungen müssen unbedingt gegeben sein (Checkliste):

  • Das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber besteht länger als 6 Monate ohne Unterbrechung.
  • Beim Arbeitgeber sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende zählen nicht mit).
  • Die gewünschte Arbeitszeitverringerung muss sich auf mindestens zwei Monate und einen Umfang von nicht weniger als 15 Stunden und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt beziehen.
  • Der Antrag muss ordnungsgemäß, das heißt form- und fristgerecht gestellt werden (dazu sogleich).
  • Der Arbeitgeber hat Deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nicht abgelehnt bzw. nicht form- und fristgerecht abgelehnt.

Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist häufig die Frage, ob der Arbeitnehmer seinen Antrag auf Elternteilzeit form- und fristgerecht geltend gemacht hat. Genauso häufig streiten die Parteien darüber, ob der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen durfte. Dazu findest Du in den unteren Abschnitten weitere Informationen.

Ordnungsgemäßer Antrag auf Teilzeit in Elternzeit – Keine Fehler machen

Ordnungsgemäßer Antrag auf Teilzeit in Elternzeit

Damit Dein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nicht vom Arbeitgeber abgelehnt wird, muss Du einige grundlegende Dinge beachten. Du musst den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit form- und fristgerecht stellen – ansonsten riskierst Du, dass er abgelehnt wird. Auf diese Punkte solltest Du achten:

Frist für Antrag auf Teilzeit in Elternzeit

Für den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit müssen gesetzliche Fristen beachtet werden. Bei Kindern zwischen 0 – 3 Jahren ist der Antrag mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternteilzeit zu stellen. Ist das Kind hingegen zwischen 3 und 8 Jahre alt, musst Du den Antrag 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit beim Arbeitgeber eingereicht haben.

Form für Arbeit in Elternteilzeit

Auch gibt es Formvorschriften zu beachten. Im Gegensatz zur normalen Teilzeitarbeit muss der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit schriftlich gestellt werden. Gemeint ist hier die Schriftform nach § 126 BGB. Danach muss eine Urkunde (der Antrag) vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Mit anderen Worten: Du musst den Antrag ausdrucken und unterzeichnen – das ist alles.

Alternativ ist es nach § 126a BGB auch möglich, die schriftliche Form durch die elektronische Form zu ersetzen. Dafür benötigst Du allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur, deren Beschaffung durchaus einen gewissen Aufwand erfordert. Deutlich leichter ist es, den Antrag auszudrucken und zu unterschreiben.

Tipp: Du solltest auch den Zugang des Antrags auf Elternteilzeit sicherstellen. Am besten und sichersten ist es, wenn Du den Antrag persönlich beim Arbeitgeber abgibst und Dir den Empfang quittieren lässt. Um ganz sicher zu gehen, kannst Du auch eine weitere Person als Zeugen mitnehmen.

Inhalt des Antrags auf Elternteilzeit

Der Antrag muss schließlich auch bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen. Du musst in dem Antrag nach § 15 Abs. 7 Satz 2 BEEG den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit angeben. Diese Angaben sind zwingend, damit der Antrag hinreichend bestimmt ist.

Darüber hinaus sollst Du auch die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit im Antrag angeben. Das ergibt sich aus § 15 Abs. 7 Satz 3 BEEG.

Weitere Schritte nach ordnungsgemäßer Antragstellung

Wenn Du das alles gemacht hast, liegt der Spielball beim Arbeitgeber. Nun liegen die rechtlichen Verpflichtungen auf Arbeitgeberseite, der sich um den Antrag kümmern muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen.

Dann können Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen

Voraussetzungen für Ablehnung eines Antrags auf Teilzeit während der Elternzeit

Sobald der Antrag ordnungsgemäß beim Arbeitgeber eingegangen ist, hat dieser ebenfalls die Pflicht, form- und fristgerecht darauf zu reagieren. Zunächst sieht das Gesetz in § 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über den Antrag auf Elternteilzeit innerhalb von vier Wochen einigen. Möchte der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, muss er zunächst gewisse Formalien einhalten:

  • Frist (Kinder zwischen 0 – 3 Jahren): Der Arbeitgeber kann den Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang ablehnen.
  • Frist (Kinder zwischen 3 – 8 Jahren): Hier kann der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit spätestens 8 Wochen nach Zugang abgelehnt werden.
  • Form: Die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit während der Elternzeit ist nur schriftlich möglich.

Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nicht form- und fristgerecht abgelehnt – Das sind die Folgen

Hat der Arbeitgeber den Antrag nicht form- und fristgerecht abgelehnt, dann hat er ein Problem. Umgekehrt bist Du rechtlich in einer guten Position, denn: Das Gesetz stellt Dich so, als hätte der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit und der gewünschten Verteilung zugestimmt. Das ist also eine Zustimmungsfiktion, die das Gesetz hier zugunsten der Arbeitnehmer vornimmt.

In der Praxis kommt es selten vor, dass Arbeitgeber diese Fristen versäumen. Wir haben es stattdessen mit durchaus zahlreichen Fällen zu tun, in denen Arbeitgeber form- und fristgerecht verfahren sind. An die Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit stellt das Gesetz aber durchaus hohe Hürden.

Ablehnung von Teilzeit während Elternzeit – Unter diesen Voraussetzungen können Arbeitgeber ablehnen

Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG können Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen, wenn dem Anspruch

dringende betriebliche Gründe

entgegenstehen. Prinzipiell sind das die gleichen Gründe wie beim normalen Teilzeitbegehren. Auch bei dem normalen Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber das Teilzeitverlangen aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Ein betrieblicher Grund liegt danach vor, wenn die Arbeitszeitverringerung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Auch unverhältnismäßige Kosten berechtigen den Arbeitgeber dazu, den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abzulehnen.

Die rechtlichen Hürden sind für Arbeitgeber jedoch relativ hoch. Der pauschale Verweis auf betriebliche Gründe und ein Organisationskonzept genügt keineswegs. Die Gerichte prüfen anhand von drei Schritten, ob ein Grund zur Ablehnung gegeben ist:

3-Schritt-Prüfung bei Ablehnung von Elternteilzeit

(1) Besteht beim Arbeitgeber überhaupt ein bestimmtes betriebliches Organisationskonzept, das die vom Arbeitgeber als erforderlich angesehen Arbeitszeitregelung bedingt?

(2) Steht das Arbeitszeitverlangen des Arbeitnehmers dieser Arbeitszeitregelung entgegen? Falls ja, kann es mit zumutbaren Änderungen mit dem Verlangen nach Elternteilzeit in Einklang gebracht werden?

(3) Sind die entgegenstehenden betrieblichen Gründe von einem so hohen Gewicht, dass die unternehmerische Aufgabenstellung wesentlich beeinträchtigt wird?

Im Gegensatz zum normalen Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur ablehnen, wenn etwaige entgegenstehende Gründe „dringend“ sind. Das bedeutet, dass zwingende Hindernisse oder unabweisbare Gründe gegen die Umsetzung sprechen müssen.

BAG, Urteil vom 13.11.2007 – 9 AZR 36/07

Die Hürden sind hier also nochmal höher als bei der Ablehnung von gewöhnlicher Teilzeit. Erforderlich ist, dass die entgegenstehenden betrieblichen Interessen deutlich überwiegen müssen und ein besonderes Gewicht haben.

BAG, Urteil vom 19.04.2005 – 9 AZR 233/04

Dem Arbeitgeber wird im Ergebnis damit abverlangt, dass er alle denkbaren organisatorischen und personellen Maßnahmen prüft und umsetzt.

Hinweis: Das macht es für Arbeitgeber rechtlich sehr schwierig, den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abzulehnen. Viele Ablehnungsentscheidungen von Arbeitgebern gehen daher ins Leere und sind rechtlich angreifbar.

Beispiele für nicht begründete Ablehnungen:

  • Mehraufwand bei der Koordination und Organisation
  • Erforderliche Verteilung von Aufgaben auf andere Arbeitnehmer
  • Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf, sofern Störungen durch Umorganisation aufgehoben oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden können
  • Höherer Personalaufwand
  • Kosten der Einarbeitung von Ersatzkräften
  • Kosten durch Übergabegespräche aufgrund mehrerer Teilzeitkräfte

Beispiele für begründete Ablehnungen:

  • Kein Beschäftigungsbedarf wegen Überkapazität
  • Es steht keine nach Arbeits- und Organisationskonzept erforderliche Ersatzkraft zur Verfügung
  • Einstellung einer befristeten Vertretung und keine Bereitschaft, Arbeitszeit zu verringern
  • Änderung der Organisationsstruktur des Betriebs wegen bestehender Teilzeit- und Vollzeitschichtmodelle
  • Gefährdung des Betriebszwecks aufgrund der Teilzeitbeschäftigung, z.B. bei pädagogischen Vollzeit-Organisationskonzepten
  • Erforderlichkeit, eine Vollzeitersatzkraft einzustellen

Du siehst also, die Anforderungen in der Rechtsprechung für Arbeitgeber sind nicht ohne. Deswegen solltest Du stets prüfen lassen, ob der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit zurecht abgewiesen hat.

Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt – Das kannst Du tun

Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt. Optionen von Arbeitnehmern.

Wenn der Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit mit entsprechender Arbeitszeitverringerung abgelehnt hat, bleibt Dir nur der Weg zum Arbeitsgericht. Das steht auch in § 15 Abs. 7 Satz 7 BEEG. Die Klage ist darauf gerichtet, dass der Arbeitgeber der von Dir angegebenen Arbeitszeitverringerung und der Arbeitszeitverteilung zustimmt. Deswegen ist es so wichtig, dass Du den Antrag auf Elternteilzeit ordnungsgemäß stellst.

Mit Rechtskraft der Entscheidung im Arbeitsgerichtsprozess gilt die Zustimmung gemäß § 894 ZPO als erteilt. Das Problematische dabei ist, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung eine lange Zeit vergehen kann. Wenn Dein Fall in die Berufung gehen sollte, musst Du mit einer Prozessdauer von mehr als einem Jahr rechnen.

Deswegen könnte es rechtlich Sinn machen, gegen die Ablehnung von Elternteilzeit per einstweilige Verfügung vorzugehen. Das setzt jedoch eine besondere Dringlichkeit voraus, die von Deinem Anwalt im Einzelfall zu prüfen wäre.

Die gute Nachricht für Dich: Im Prozess trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen. Hat der Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt, muss er im Prozess transparent die Gründe offenlegen. Viele Arbeitgeber scheitern an dieser Hürde.