Anwalt Kündigung Hamburg
Wir sichern Deinen Arbeitsplatz oder Deine AbfindungDu kannst Dich auf unsere Expertise und Erfahrung verlassen. Wir haben bereits hunderte Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer erfolgreich geführt. Als Experte für Kündigungen und Aufhebungsverträge maximiere ich mit bewährten Strategien Deine Chancen auf eine Abfindung. Denn das wollen die meisten Arbeitnehmer – Du vielleicht auch.
Zahlreiche Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung mit uns ihre persönliche Erfolgsgeschichte geschrieben – jetzt bist Du dran
- Gib Deine Kündigung in die Hände unserer spezialisierten und erfahrenen Kanzlei für Arbeitsrecht
- In sorgfältigen Besprechungen zeigen wir Deine Optionen auf und nehmen uns Zeit für Deinen Fall
- Wir legen Kündigungsschutzklage ein und übernehmen die umfassende Bearbeitung Deines Falles
- Du lehnst Dich entspannt zurück – während wir in Deinem Fall die Stellschrauben auf Erfolg stellen
- Mit taktisch-fundiertem Arbeitsrecht holen wir für Dich das Maximum an Abfindung heraus
Kündigung jetzt prüfen lassen – vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Wie ist Deine derzeitige Situation?
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gesicherte Kommunikation
Dein Anwalt mit Erfahrung bei einer Kündigung in Hamburg
Du hast eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten? Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg wissen wir, was das für Dich persönlich bedeutet. Und wir sind bereit, Dich professionell zu unterstützen. Damit die Situation für Dich einfacher wird und Du Deine Ziele erreichst.
Anwalt für Kündigungen verteidigt Deine Interessen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet maximale Konfrontation mit dem Arbeitgeber. Dein Anwalt übernimmt zunächst die allumfassende rechtliche Vertretung Deines Falles, damit Du Deinen Kopf frei bekommst. Das heißt, wir legen für Dich Kündigungsschutzklage ein, definieren mit Dir die Ziele und setzen diese vor den Arbeitsgerichten durch.
Arbeitsplatz oder Abfindung nach Kündigung? Du entscheidest
Möchtest Du Deinen Arbeitsplatz wieder zurück oder doch lieber eine Abfindung? Die wenigsten Arbeitnehmer möchten nach einer Kündigung zurück zum Arbeitgeber. Abhängig von Deinen Interessen bestimmen wir eine Prozessstrategie und übernehmen die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Unser Ziel dabei: Das Maximum für Dich zu erreichen.
Raphael LugowskiBei einer Kündigung muss jeder Handgriff sitzen. Die detaillierte Kenntnis Deines Kündigungsschutzes ist genauso wichtig wie die sorgfältige Vorbereitung der Prozessstrategie. Kündigungsschutzklagen sind unser Spezialgebiet. Hier können wir auf einen fundierten Wissens- und Erfahrungsschatz zurückgreifen. Das bringt Dich im Prozess in Führung.
Sehr kompetente und engagierte Prozessbegleitung. Herr Lugowski ließ gegenüber dem Arbeitgeber nicht locker. Der Kontakt war immer sehr angenehm und aufschlussreich. Er hat ein sehr gutes Ergebnis für mich erzielt.
T. K.Trotz schwieriger Bedingungen hat Herr RA Lugowski aus Hamburg mehr für mich in dieser Klage erreicht, als ich erwartet hatte. Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich für die sehr professionelle und jederzeit transparente Durchführung dieser Klage.
T. K.Herr Lugowski ist ein absolut brillanter Anwalt in Hamburg. Er hat mir bei einem recht komplexen Fall bei meinem Arbeitgeber geholfen und es ist ihm gelungen, eine viel höhere Abfindung als ursprünglich angeboten zu bekommen.
E. A.Kündigung: Viele Arbeitnehmer klagen nicht – und verschenken viel
Nur 11-15 Prozent aller Arbeitnehmer klagen gegen ihre Kündigung. Sie denken, der Arbeitgeber hätte sicherlich alles richtig gemacht. Ein folgenreicher Irrtum, denn viele Kündigungen sind unwirksam.
Eine Abfindung erhalten sie dann nicht, obwohl bei einer Klage Abfindungsleistungen statistisch wahrscheinlich* sind.
Stattdessen endet das Arbeitsverhältnis trotz potenziell unwirksamer Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist – ohne Freistellung.
Im Einzelfall streiten sie sich mit dem Arbeitgeber dann noch um das Arbeitszeugnis, was ebenfalls zum Arbeitsgericht führen kann.
Womöglich droht dann sogar eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, vor allem bei fristlosen Kündigungen.
*Hans Böckler Stiftung – Böckler Impuls, Ausgabe 19/2008
Wir greifen Deine Kündigung an und setzen uns dafür ein, dass
- Deine finanzielle Lage durch eine angemessene Abfindung gesichert wird, wenn Du nicht mehr für Deinen Arbeitgeber arbeiten möchtest
- der Arbeitgeber Dich von der Arbeit freistellt und Du somit Zeit gewinnst
- die Agentur Dir von Beginn an Arbeitslosengeld gewährt – ohne Sperrzeit
- Du Deinen Arbeitsplatz zurückbekommst, wenn das Dein festgelegtes Ziel ist
- der Arbeitgeber Dir ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis erteilt, mit dem Du zügig einen neuen Arbeitsplatz findest
Qualifizierte Erstberatung zur Kündigung.Ersteinschätzung kostenfrei.
„Ich möchte Deine Kündigung knacken – und eine hohe Abfindung für Dich erzielen“
Hallo, hier ist Raphael Lugowski (38). Ich möchte mich Dir kurz vorstellen. Als Rechtsanwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht in Hamburg gehe ich mit einem taktisch-fundierten Ansatz gegen die Kündigung Deines Arbeitsvertrages vor. Mein Ziel besteht darin, die Kündigung für Dich anzugreifen und Dir zum Erfolg (z.B. einer Abfindung) zu verhelfen.
Der Schlüssel zum Erfolg bei einer Kündigung? Zweifelsfrei Kommunikations- und Verhandlungspsychologie. Ich bin schwerpunktmäßig an der Seite von Betriebsräten tätig und verhandele häufig und intensiv mit Arbeitgebern. Dabei geht es teilweise um große Kündigungswellen, die hunderte Arbeitnehmer betreffen – mit millionenschweren Sozialplanvolumina.
Ich weiß daher ganz genau, wie wichtig eine sorgfältige und präzise Planung und gute Strategie sind. Ja, sie sind gar entscheidend für den Erfolg, so auch in Deinem Fall. Der Grundstein zum Erfolg wird mit einer guten Verhandlungsführung und individuellen Vorbereitung gelegt.
Fundiertes Arbeitsrecht ist die Basis – keine Zweifel. Die Rechtsprechung beeinflusst heute die optimale Strategie im Kündigungsschutzprozess mehr denn je. Doch kenne ich alle wichtigen Urteile und passe ich meine Strategien fortlaufend an. So kann ich für Dich das Beste herausholen!
Wie ich Dich unterstütze? Vor allem entwickle ich anhand Deiner Interessen eine individuelle Prozessstrategie für Dich. Ich recherchiere Deinen Fall gründlich, baue mit Schriftsätzen Druck auf und lasse keine Gelegenheit aus, damit Du rechtlich in Führung gehen kannst.
Auf einen Vergleich lasse ich mich nur ein, wenn die Konditionen für Dich stimmen. Ich bin ein durchaus beharrlicher Interessenvertreter.
Am wichtigsten ist aber, dass ich nicht nur die rechtlichen Feinheiten kenne, sondern mich auch in Verhandlungspsychologie verstehe. Hier habe ich Ausbildungen durchlaufen und vertiefe mein Wissen stetig. Das ist im Prozess durchaus ein entscheidender Faktor.
Ich würde mich freuen, auch Dir zum Erfolg verhelfen zu können.
Kündigung erhalten? Das sind Deine Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns
Kündigung kein Stressfaktor
Dein Fall ist in guten Händen: Wir übernehmen Deine Vertretung und sorgen dafür, dass die Kündigung für Dich ab sofort kein Stressfaktor mehr ist.
Arbeitsplatz oder Abfindung
Egal, was Dein Interesse ist: Wir setzen rechtlich alles in Bewegung, damit Du Deinen Arbeitsplatz zurückerhalten oder eine angemessene Abfindung bekommen kannst.
Ersteinschätzung kostenfrei
Du gehst kein Risiko ein: Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Dann weißt Du, ob Du gegen die Kündigung vorgehen solltest.
Anwalt Kündigung Hamburg – Dein Kündigungsspezialist
Hochgradige Spezialisierung
Dein Rechtsanwalt in Hamburg ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und kann Dich kompetent beraten.
Schwerpunkt: Kündigungen und Trennungsprozesse
Wir fechten Kündigungen regelmäßig an – und kennen auch die Angriffspunkte Deiner Kündigung.
Hunderte Kündigungsfälle erfolgreich verhandelt
Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt und wo wir angreifen müssen.
Hoher Einsatz für Deine Interessen
Gerade im Kündigungsprozess gilt die Devise: Unser Einsatz macht für Dich den Unterschied!
Spezialgebiet: Verhandlungspsychologie und -strategie
Unser Spezialwissen dient der effektiven Durchsetzung Deiner individuellen Interessen.
Das sagen
unsere Mandanten
Fallbeispiel mit Rezension
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten und mich nach Empfehlung eines guten Bekannten, direkt an Herrn Lugowski als auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt gewandt. Ich erhielt sehr Zeitnah einen Termin und habe mich sofort gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Nach Schilderung meines Anliegens, hatte Herr Lugowski Kompetente Lösungsvorschläge, die für mich gut Verständlich waren. Nach der Gerichtsverhandlung, hatte das Gericht in allen Punkten zu meinen Gunsten entschieden. Auch hatte ich jetzt somit die Chance auf Arbeitslosengeld I. Dank Herrn Lugowski, habe ich auch hier, keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten. Ich würde ihn jederzeit Weiterempfehlen.
S.O.Ausgangspunkt
Der Mandant hat eine fristlose Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung erhalten. Zudem verhängte die Bundesagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Die Herausforderung
Er hat sich auf Empfehlung an Rechtsanwalt Raphael Lugowski gewandt. Die fristlose Kündigung sollte angegriffen und die Sperrzeit abgewendet werden.
Die Vorgehensweise
In der Besprechung stellte sich heraus, dass der Grund für die fristlose Kündigung nicht stichhaltig war. RA Raphael Lugowski legte Kündigungsschutzklage ein und führte das Verfahren.
Das Ergebnis
In der Güteverhandlung hat RA Raphael Lugowski die Unwirksamkeit gegenüber dem Gericht herausgestellt. Die Gegenseite hatte dem nichts entgegenzusetzen. Das Arbeitsverhältnis wurde gegen Zahlung einer Abfindung ordentlich beendet. Die Sperrzeit wurde aufgehoben.
Du hast nach Zugang einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Danach kannst Du die Kündigung nicht mehr angreifen. Bei einigen für Dich günstigen rechtlichen Erklärungen hast Du nach Zugang zudem nur wenige Tage Zeit.
Deshalb solltest Du nach Erhalt einer Kündigung nicht zu lange zögern.
Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg – Das sind Deine Vorteile
Unterstützung bei allen Kündigungen im Arbeitsverhältnis
Lerne uns kennen
Unser Angebot an Dich: Lerne uns und unsere Arbeit kennen. Dann kannst DU entscheiden, ob wir zusammenarbeiten.
Und: Wenn Du möchtest, erhältst Du vorab am Telefon eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Deinem Fall.
Die Kosten unserer Beauftragung
Wir gehen auch bei Kündigungen von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus, wo die Mindesthonorare für Anwälte geregelt sind.
Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und kompromisslose Serviceorientierung in der Rechtsdienstleistung, damit Du Deine rechtlichen und finanziellen Ziele möglichst stressfrei erreichen kannst. Dieses Versprechen können wir einhalten, weil wir nicht möglichst viele Mandate generieren wollen. Stattdessen legen wir wert auf jedes einzelne Mandat und investieren Zeit und Aufwand. Unser Kanzleikonzept ist darauf ausgerichtet, Mandate sorgfältig und intensiv zu bearbeiten werden. Unsere Devise lautet: „Altes Mandat vor neues Mandat.“
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die anwaltlichen Kosten. In diesem Fall führen wir die Korrespondenz mit Deiner Versicherung – Du musst Dich hier um nichts weiter kümmern. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du natürlich wirtschaftlich entscheiden. Wir unterstützen Dich dabei, indem wir mit Dir vorab die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess und die Chance auf eine Abfindung klären.
Beispiel 1: Klage wirtschaftlich sinnvoll
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstrukturierung
- Erfolgsaussichten: gut, da Fehler in der Sozialauswahl
- Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
- Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Keine Kündigungsschutzklage: Keine Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Anwalt: € 31.500 Abfindung
Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73
Empfehlung: Klage erheben
Beispiel 2: Klage wirtschaftlich risikoreich
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung
- Erfolgsaussichten: voraussichtlich gering
- Beschäftigungsdauer: 3 Jahre
- Gehalt: € 3.000 brutto/Monat
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Keine Kündigungsschutzklage: Keine Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Anwalt: € 0 bis € 3.000 Abfindung
Gesamtrechnung: (€ 0 bis € 3.000) – € 3.014,27 = – € 3.014,27 bis – € 14,27
Empfehlung: Keine Kündigungsschutzklage erheben
Ausnahme: Bestehen einer Rechtsschutzversicherung