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Mit Smart Arbeitsrecht können Sie Ihre Kündigung erfolgreich angreifen, um für Sie das Maximum zu erreichen. Sichern Sie sich professionellen und strategischen Beistand im Kündigungsschutzprozess – und damit Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Abfindung.
Kündigung: Viele Arbeitnehmer klagen nicht – und verschenken viel
Nur 11-15 Prozent aller Arbeitnehmer klagen gegen ihre Kündigung. Sie denken, der Arbeitgeber hätte sicherlich alles richtig gemacht. Ein folgenreicher Irrtum, denn viele Kündigungen sind unwirksam.
Eine Abfindung erhalten sie dann nicht, obwohl bei einer Klage Abfindungsleistungen statistisch wahrscheinlich* sind.
Stattdessen endet das Arbeitsverhältnis trotz potenziell unwirksamer Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist – ohne Freistellung.
Im Einzelfall streiten sie sich mit dem Arbeitgeber dann noch um das Arbeitszeugnis, was ebenfalls zum Arbeitsgericht führen kann.
Womöglich droht dann sogar eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, vor allem bei fristlosen Kündigungen.
*Hans Böckler Stiftung – Böckler Impuls, Ausgabe 19/2008
Ich gehe gegen Ihre Kündigung vor und setze mich dafür ein, dass
- Ihre finanzielle Lage durch eine angemessene Abfindung gesichert wird, wenn Sie nicht mehr für Ihren Arbeitgeber arbeiten möchten
- der Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellt und Sie somit Zeit gewinnen
- die Agentur Ihnen von Beginn an Arbeitslosengeld gewährt – ohne Sperrzeit
- Sie Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten, wenn das Ihr festgelegtes Ziel ist
- der Arbeitgeber Ihnen ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis erteilt, mit dem Sie zügig einen neuen Arbeitsplatz finden
Ihr Anwalt bei Kündigung in Hamburg
Hochgradige Spezialisierung
Als Fachanwalt bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und kann Sie kompetent beraten.
Schwerpunkt: Kündigungen und Trennungsprozesse
Regelmäßig fechte ich Kündigungen an – und kenne auch die Angriffspunkte Ihrer Kündigung.
Hunderte Kündigungsfälle erfolgreich verhandelt
Ich weiß daher, worauf es ankommt und wo wir angreifen müssen.
Hoher Einsatz für Ihre Interessen
Gerade im Kündigungsprozess gilt die Devise: Einsatz macht den Unterschied!
Spezialgebiet: Verhandlungspsychologie und -strategie
Für die effektive Durchsetzung Ihrer individuellen Interessen.
Das sagen meine Mandanten
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten und mich nach Empfehlung eines guten Bekannten direkt an Herrn Lugowski als Fachanwalt für Arbeitsrecht gewandt. Ich erhielt sehr zeitnah einen Termin und habe mich sofort gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Nach der Gerichtsverhandlung hat das Gericht in allen Punkten (ordentliche statt fristlose Kündigung, Abfindung und neues korrigiertes Arbeitszeugnis) zu meinen Gunsten entschieden. Auch hatte ich jetzt somit die Chance auf Arbeitslosengeld I. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.
Ich hab mich von Herrn RA Lugowski in einer Kündigungssache beraten lassen und war rundum zufrieden. Der Herr RA hat mich bereits bei der ersten Beratung darauf hingewiesen, wie lange Zeit ich noch habe, damit auch alles fristgerecht verläuft und hat mich bei meiner Entscheidungsfindung unterstützt/beraten. Ich danke und würde mich immer wieder von Herrn Lugowski beraten lassen.
Herr Lugowski hat mir schnell und zuverlässig bei meiner Kündigung geholfen. Ich hatte immer das Gefühl, einen Partner an der Seite zu haben während meines 8-monatigen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.
Sie haben nach Zugang einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Danach können Sie die Kündigung nicht mehr angreifen. Für einige für Sie günstige rechtliche Erklärungen haben Sie nach Zugang zudem nur wenige Tage Zeit.
Deshalb sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht zu lange zögern.
KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT – DAS SIND IHRE VORTEILE
QUALIFIZIERTE ANFRAGE BEIM ANWALT FÜR KÜNDIGUNG
Unterstützung bei allen Kündigungen
LERNEN SIE MICH KENNEN
Mein Angebot an Sie: Lernen Sie mich und meine Arbeit kennen. Dies ist völlig unverbindlich und für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.
Und: Wenn Sie möchten, erhalten Sie vorab am Telefon eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Kann ich mir einen Anwalt leisten?
Ich rechne bei Kündigungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Ich kann Ihnen im Voraus ziemlich genau anhand Ihres Bruttogehaltes sagen, in welchem Bereich sich die Anwaltsgebühren für den Kündigungsschutzprozess bewegen werden.
Im besten Fall haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die alle Kosten deckt. In diesem Fall übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung – Sie müssen sich hier um nichts weiter kümmern. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie natürlich wirtschaftlich entscheiden. Ich unterstütze Sie dabei, indem ich mit Ihnen vorab die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess und die Chance auf eine Abfindung kläre. Und natürlich prüfe ich, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Beispiel 1: Klage wirtschaftlich sinnvoll
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstrukturierung
- Erfolgsaussichten: gut, da Fehler in der Sozialauswahl
- Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
- Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Keine Kündigungsschutzklage: Keine Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Anwalt: € 31.500 Abfindung
Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73
Empfehlung: Klage erheben
Beispiel 2: Klage wirtschaftlich risikoreich
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung
- Erfolgsaussichten: voraussichtlich gering
- Beschäftigungsdauer: 3 Jahre
- Gehalt: € 3.000 brutto/Monat
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Keine Kündigungsschutzklage: Keine Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Anwalt: € 0 bis € 3.000 Abfindung
Gesamtrechnung: (€ 0 bis € 3.000) – € 3.014,27 = – € 3.014,27 bis – € 14,27
Empfehlung: Keine Kündigungsschutzklage erheben
Ausnahme: Bestehen einer Rechtsschutzversicherung