Anwalt Kündigung Hamburg
Arbeitsplatz oder Abfindung sichernIm Fall einer Kündigung vertrauen Arbeitnehmer auf unsere Erfahrung und Expertise. Wir legen für Sie Kündigungsschutzklage ein und sichern Ihren Arbeitsplatz – oder Ihre Abfindung.
Ihr Anwalt bei einer Kündigung in Hamburg
Sie haben eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten? Als Anwalt für Kündigungen wissen wir, was die Kündigung für Sie persönlich bedeutet. Und wir sind bereit, Sie professionell zu unterstützen. Damit die Situation für Sie einfacher wird und Sie Ihre Ziele erreichen.
Anwalt für Kündigung verteidigt Ihre Interessen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet maximale Konfrontation mit dem Arbeitgeber. Bei einer Kündigung übernehmen wir zunächst die allumfassende rechtliche Vertretung Ihres Falles, damit Sie Ihren Kopf frei bekommen. Das heißt, wir legen für Sie Kündigungsschutzklage ein, definieren mit Ihnen die Ziele und setzen diese vor den Arbeitsgerichten durch.
Arbeitsplatz oder Abfindung? Sie entscheiden
Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz wieder zurück oder doch lieber eine Abfindung? Nicht alle Arbeitnehmer möchten nach einer Kündigung zurück zum Arbeitgeber. Abhängig von Ihren Interessen bestimmen wir eine Prozessstrategie und übernehmen die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Unser Ziel dabei: Das Maximum für Sie zu erreichen.
Bei einer Kündigung muss jeder Handgriff sitzen. Die detaillierte Kenntnis Ihres Kündigungsschutzes ist genauso wichtig wie die sorgfältige Vorbereitung der Prozessstrategie. Kündigungsschutzklagen sind mein Spezialgebiet. Hier kann ich auf einen fundierten Wissens- und Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Raphael Lugowski
Sehr kompetente und engagierte Prozessbegleitung nach meiner Kündigung. Herr Lugowski ließ gegenüber dem Arbeitgeber nicht locker. Der Kontakt war immer sehr angenehm und aufschlussreich. Er hat ein sehr gutes Ergebnis für mich erzielt.
T. K.
Trotz schwieriger Bedingungen hat Herr RA Lugowski mehr für mich in dieser Klage erreicht, als ich erwartet hatte. Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich für die sehr professionelle und jederzeit transparente Durchführung dieser Klage.
T. K.
Herr Lugowski ist ein absolut brillanter Anwalt. Er hat mir bei einem recht komplexen Fall bei meinem Arbeitgeber geholfen und es ist ihm gelungen, eine viel höhere Abfindung als ursprünglich angeboten zu bekommen.
E. A.
Kündigung: Viele Arbeitnehmer klagen nicht – und verschenken viel
Nur 11-15 Prozent aller Arbeitnehmer klagen gegen ihre Kündigung. Sie denken, der Arbeitgeber hätte sicherlich alles richtig gemacht. Ein folgenreicher Irrtum, denn viele Kündigungen sind unwirksam.
Eine Abfindung erhalten sie dann nicht, obwohl bei einer Klage Abfindungsleistungen statistisch wahrscheinlich* sind.
Stattdessen endet das Arbeitsverhältnis trotz potenziell unwirksamer Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist – ohne Freistellung.
Im Einzelfall streiten sie sich mit dem Arbeitgeber dann noch um das Arbeitszeugnis, was ebenfalls zum Arbeitsgericht führen kann.
Womöglich droht dann sogar eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, vor allem bei fristlosen Kündigungen.
*Hans Böckler Stiftung – Böckler Impuls, Ausgabe 19/2008
Wir greifen Ihre Kündigung an und setzen uns dafür ein, dass
- Ihre finanzielle Lage durch eine angemessene Abfindung gesichert wird, wenn Sie nicht mehr für Ihren Arbeitgeber arbeiten möchten
- der Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellt und Sie somit Zeit gewinnen
- die Agentur Ihnen von Beginn an Arbeitslosengeld gewährt – ohne Sperrzeit
- Sie Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten, wenn das Ihr festgelegtes Ziel ist
- der Arbeitgeber Ihnen ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis erteilt, mit dem Sie zügig einen neuen Arbeitsplatz finden
Qualifizierte Erstberatung zur Kündigung.Garantiert kostenfrei und unverbindlich.
Ich möchte Ihre Kündigung „knacken“
Hier ist Raphael Lugowski (37), Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mein Ziel besteht darin, Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung des Arbeitsvertrages zu verteidigen und Ihnen zum Erfolg zu verhelfen.
Ich war schon eine Zeitlang Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, als ich zu mir selbst sagte: „Bei einer Kündigung muss für Arbeitnehmer doch mehr möglich sein!“ Vor allem mehr Abfindung.
Als Anwalt war ich für verschiedene gute Arbeitsrechts-Kanzleien aktiv. Doch ich erkannte schnell, dass es vor allem im Kündigungsschutzprozess noch Raum für Verbesserungen gibt.
Also entschloss ich mich, meine ganz eigene Prozessstrategie bei einer Kündigung zu entwickeln. Mittlerweile habe ich meine eigene Kanzlei für Arbeitsrecht und kann meine Erfahrung und Expertise vollends entfalten. Sie fragen sich jetzt sicher, was ich bei einer Kündigung denn anders mache. Dann lesen Sie weiter.

Vor allem entwickle ich anhand Ihrer Interessen eine individuelle Prozessstrategie gegen die Kündigung für Sie. Ich recherchiere Ihren Fall gründlich, baue mit Schriftsätzen Druck auf und lasse keine Gelegenheit aus, damit Sie rechtlich in Führung gehen.
Auf einen Vergleich lasse ich mich nur ein, wenn die Konditionen für Sie stimmen. Ich bin ein durchaus beharrlicher Interessenvertreter.
Am wichtigsten ist aber, dass ich nicht nur die rechtlichen Feinheiten Ihrer Kündigung kenne, sondern mich auch in Verhandlungspsychologie verstehe. Hier habe Ausbildungen durchlaufen und vertiefe mein Wissen stetig. Das ist im Prozess durchaus ein entscheidender Faktor.
Ich würde mich freuen, auch Ihnen zum Erfolg verhelfen zu können.
Kündigung erhalten? Das sind Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns
Kündigung kein Stressfaktor
Ihr Fall ist in guten Händen: Wir übernehmen Ihre Vertretung und sorgen dafür, dass die Kündigung für sie ab sofort kein Stressfaktor mehr ist.
Arbeitsplatz oder Abfindung
Egal, was Ihr Interesse ist: Wir setzen rechtlich alles in Bewegung, damit Sie Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten oder eine angemessene Abfindung bekommen.
Ersteinschätzung kostenfrei
Sie gehen kein Risiko ein: Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Dann wissen Sie, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen sollten.
Ihr Kündigungsspezialist – Anwalt Kündigung Hamburg

Hochgradige Spezialisierung
Ihr Fachanwalt ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und kann Sie kompetent beraten.
Schwerpunkt: Kündigungen und Trennungsprozesse
Wir fechten Kündigungen regelmäßig an – und kennen auch die Angriffspunkte Ihrer Kündigung.
Hunderte Kündigungsfälle erfolgreich verhandelt
Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf es bei Ihrer Kündigung ankommt und wo wir angreifen müssen.
Hoher Einsatz für Ihre Interessen
Gerade im Kündigungsprozess gilt die Devise: Unser Einsatz macht für Sie den Unterschied!
Spezialgebiet: Verhandlungspsychologie und -strategie
Unser Spezialwissen dient der effektiven Durchsetzung Ihrer individuellen Interessen.
Das sagen
unsere Mandanten
Fallbeispiel mit Rezension
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten und mich nach Empfehlung eines guten Bekannten, direkt an Herrn Lugowski als Fachanwalt für Arbeitsrecht gewandt. Ich erhielt sehr Zeitnah einen Termin und habe mich sofort gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Nach Schilderung meines Anliegens, hatte Herr Lugowski Kompetente Lösungsvorschläge, die für mich gut Verständlich waren. Nach der Gerichtsverhandlung, hatte das Gericht in allen Punkten (ordentliche statt fristlose Kündigung, Abfindung und neues korrigiertes Arbeitszeugnis, zu meinen Gunsten entschieden. Auch hatte ich jetzt somit die Chance auf Arbeitslosengeld I. Dank Herrn Lugowski, habe ich auch hier, keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten. Ich würde ihn jederzeit Weiterempfehlen.
S.O.
Ausgangspunkt
Der Mandant hat eine fristlose Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung erhalten. Zudem verhängte die Bundesagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Die Herausforderung
Er hat sich auf Empfehlung an Fachanwalt Raphael Lugowski gewandt. Die fristlose Kündigung sollte angegriffen und die Sperrzeit abgewendet werden.
Die Vorgehensweise
In der Besprechung stellte sich heraus, dass der Grund für die fristlose Kündigung nicht stichhaltig war. RA Raphael Lugowski legte Kündigungsschutzklage ein und führte das Verfahren.
Das Ergebnis
In der Güteverhandlung hat RA Raphael Lugowski die Unwirksamkeit gegenüber dem Gericht herausgestellt. Die Gegenseite hatte dem nichts entgegenzusetzen. Das Arbeitsverhältnis wurde gegen Zahlung einer Abfindung ordentlich beendet. Die Sperrzeit wurde aufgehoben.
Sie haben nach Zugang einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzulegen. Danach können Sie die Kündigung nicht mehr angreifen. Für einige für Sie günstige rechtliche Erklärungen haben Sie nach Zugang zudem nur wenige Tage Zeit.
Deshalb sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht zu lange zögern.
Kanzlei für Arbeitsrecht – Das sind Ihre Vorteile
Qualifizierte Anfrage beim Kündigungsanwalt
Probieren Sie unsere Kündigungs-App aus, um direkt eine fachkundige Rückmeldung zu Ihrer Kündigung zu erhalten.
Unterstützung bei allen Kündigungen
Lernen Sie uns kennen
Unser Angebot an Sie: Lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen. Dann können Sie entscheiden, ob wir zusammenarbeiten.
Und: Wenn Sie möchten, erhalten Sie vorab am Telefon eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Die Kosten unserer Beauftragung
Wir gehen auch bei Kündigungen von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus, wo die Mindesthonorare für Anwälte geregelt sind.
Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und kompromisslose Serviceorientierung in der Rechtsdienstleistung, damit Sie ihre rechtlichen und finanziellen Ziele möglichst stressfrei erreichen. Dieses Versprechen können wir einhalten, weil wir nicht möglichst viele Mandate generieren wollen. Stattdessen legen wir wert auf jedes einzelne Mandat und investieren Zeit und Aufwand. Unser Kanzleikonzept ist darauf ausgerichtet, Mandate sorgfältig und intensiv zu bearbeiten werden. Unsere Devise lautet: „Altes Mandat vor neues Mandat.“
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die anwaltlichen Kosten. In diesem Fall führen wir die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung – Sie müssen sich hier um nichts weiter kümmern. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie natürlich wirtschaftlich entscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir mit Ihnen vorab die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess und die Chance auf eine Abfindung klären.
Beispiel 1: Klage wirtschaftlich sinnvoll
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstrukturierung
- Erfolgsaussichten: gut, da Fehler in der Sozialauswahl
- Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
- Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Keine Kündigungsschutzklage: Keine Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Anwalt: € 31.500 Abfindung
Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73
Empfehlung: Klage erheben
Beispiel 2: Klage wirtschaftlich risikoreich
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung
- Erfolgsaussichten: voraussichtlich gering
- Beschäftigungsdauer: 3 Jahre
- Gehalt: € 3.000 brutto/Monat
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Keine Kündigungsschutzklage: Keine Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Anwalt: € 0 bis € 3.000 Abfindung
Gesamtrechnung: (€ 0 bis € 3.000) – € 3.014,27 = – € 3.014,27 bis – € 14,27
Empfehlung: Keine Kündigungsschutzklage erheben
Ausnahme: Bestehen einer Rechtsschutzversicherung