AUFHEBUNGSVERTRAG ERHALTEN? JETZT DAS BESTMÖGLICHE HERAUSHOLEN
Befreien Sie sich von dem Druck des Arbeitgebers, indem Sie die Verhandlung über Ihren Aufhebungsvertrag komplett mir überlassen. Ich setze mich dafür ein, dass Sie eine angemessene Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis erhalten – und das alles ohne Sperrzeit.
Aufhebungsvertrag bedeutet Probleme
Dass ein Aufhebungsvertrag womöglich nicht gerade Begeisterung in Ihnen auslöst, ist allzu verständlich. Ich kann verstehen, dass die Situation für Sie belastend ist.
- Sie befürchten, demnächst eine Kündigung zu erhalten, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Sie Fragen sich daher: Unterschreiben oder nicht?
- Auf Ihren Arbeitsplatz sind Sie finanziell angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Ihren Lebensstandard zu halten.
- Ferner machen sich Gedanken um Ihre Zukunft und wissen nicht, ob Sie schnell wieder eine gleich gut bezahlte Stelle finden.
- Sie fragen sich, ob die Regelungen im Aufhebungsvertrag einen Haken haben und Sie bei Unterzeichnung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten.
Doch es gibt keinen Grund zur Beunruhigung. Ich unterstütze Sie dabei, auch diese Situation zu bewältigen.
Ich setze mich für Sie ein, damit
- Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten, um Ihre finanzielle Spielräume zu sichern
- der Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellt und Sie Zeit gewinnen
- Sie ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis erhalten, mit dem Sie zügig einen neuen Arbeitsplatz finden
- Sie trotz Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommen
Anwalt für Aufhebungsvertrag in Hamburg
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hole ich das Beste bei Ihrem Aufhebungsvertrag für Sie heraus, weil…
- ich hochgradig auf das Arbeitsrecht spezialisiert bin
- Aufhebungsverträge und Kündigungen mein Schwerpunkt sind
- ich bereits hunderte Aufhebungsverträge erfolgreich verhandelt habe
- Sie von mir eine intensive Betreuung und vollen Einsatz erwarten dürfen
- Verhandlungstaktik und Verhandlungspsychologie eine Leidenschaft von mir sind
Höchstmögliche Abfindung, aber keine Sperrzeit. Und das völlig entspannt.
Sperrzeitproblematik beim Aufhebungsvertrag beachten
Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung bewirkt grundsätzlich eine Sperrzeit von 3 Monaten beim Bezug von Arbeitslosengeld. Bitte lassen Sie sich daher vor Abschluss von mir beraten, um dieses Problem zu vermeiden.
Dafür steht die Kanzlei
Gute Erreichbarkeit. Bei mir kommen Sie nicht unter Stress, weil ich bei wichtigen Anliegen und Fragen für Sie stets gut erreichbar bin. Mein Ziel ist, dass Sie während des gesamten Verhandlungsprozesses entspannt bleiben. Dazu gehören für mich auch schnelle Antwortzeiten. Auch unter Verwendung moderner Kommunikationstechnologien.
Vollständige Transparenz. Womöglich haben Sie es zum ersten Mal mit einem Aufhebungsvertrag zu tun und wünschen sich Klarheit. Umso wichtiger ist für mich, Ihnen gegenüber voll transparent zu sein. Sie bekommen bei mir Transparenz über die Strategie, die nächsten Schritte und die Kosten. Alle Maßnahmen stimme ich mit Ihnen ab.
Sorgfältige Besprechungen. Die Situation mit dem Aufhebungsvertrag mag beunruhigend für Sie sein. Umso wichtiger ist für mich, dass Sie immer die hundertprozentige Gewissheit haben, was Sache ist. Deshalb führe ich mit Ihnen ausführliche Vor- und Nachbesprechungen durch, um Sie bestmöglich vorzubereiten und abzuholen.
Verständliche Sprache. In der Juristerei ist nicht alles sofort verständlich. Doch bei mir gibt es nur Klartext. Für Sie „übersetze“ ich umständliche Regelungen und unbekannte Begriffe. Zusätzlich bereite ich Schreiben und Schriftsätze für Sie sprachlich auf. Damit Sie wissen, worum es geht. Zum besseren Verständnis nutze ich auch Grafiken und Bilder.
Unsere smarte Taktik beim Aufhebungsvertrag
- Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages
- Festlegen und Abstimmung einer Verhandlungsstrategie
- Legitimation und sofort Druck auf Arbeitgeber aufbauen
- Harte Verhandlung unter Beachtung Ihrer Interessen
- Wenn keine Annäherung bei Konditionen: Es auf Kündigung ankommen lassen
Das sagen meine Mandanten
Bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht ist Herr Lugowski mein erster und stets zuverlässiger Ansprechpartner. Besonders beeindruckend sind sein breit gefächerter Erfahrungsschatz und seine herausragenden Rechtskenntnisse, die auch Querschnittsmaterien wie z.B. den Beschäftigtendatenschutz umfassen. Als Anwalt wende ich mich daher regelmäßig an Herrn Lugowski. Diese Eigenschaften machen ihn als Anwalt für Arbeitsrecht umso empfehlenswerter!
Dank Herrn Lugowski habe ich eine Einstweilige Verfügung bis vor dem LAG Hannover und eine Klage auf Erfüllung eines Fortbildungsvertrages für mich entscheiden können. Dabei habe ich Herrn Lugowski als einen sehr aufmerksamen und präzise arbeitenden Rechtsanwalt erlebt. Seine sehr angenehme Art hat für eine entspannte Stimmung gesorgt, die aber nie an Professionalität vermissen ließ. Ich kann Herrn Lugowski uneingeschränkt empfehlen.
Herr Lugowski hat mir schnell und zuverlässig bei meiner Kündigung geholfen. Ich hatte immer das Gefühl, einen Partner an der Seite zu haben während meines 8-monatigen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.
LERNEN SIE MICH KENNEN
Ein Tipp: Wozu noch warten? Lernen Sie mich und meine Arbeit kennen. Dies ist für sie selbstverständlich unverbindlich.
Und: Wir können gleich am Telefon die ersten Aspekte zu Ihrem Fall völlig unverbindlich besprechen.
Das verhandele ich als Anwalt in Ihren Aufhebungsvertrag
Rundum-Service für Sie beim Aufhebungsvertrag
Kosten des Anwalts beim Aufhebungsvertrag
Die Anwaltsgebühren bei der Verhandlung einer Aufhebungsvereinbarung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anhand Ihres monatlichen Bruttogehaltes kann ich Ihnen die voraussichtlichen die Kosten mitteilen, die im Fall einer Beauftragung meiner Kanzlei auf Sie zukommen würden.
Im besten Fall übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Da dies gerade beim Aufhebungsvertrag nicht selbstverständlich ist und die Rechtsschutzversicherer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles nicht selten in Frage stellen, übernehme ich gerne die Kommunikation mit der Versicherung. Ich weiß ganz genau, welche Argumente die Versicherungen gegen eine Kostentragung anbringen und prüfe für Sie, ob diese in Ihrem Fall auch tatsächlich durchgreifend sind.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie eine wirtschaftliche Entscheidung treffen, bei der Sie den Mehrwert eines Anwalts für Arbeitsrecht berücksichtigen haben. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich. Durch die Expertise und Erfahrung erreicht ein Anwalt häufig mehr für seine Mandanten. Die Anwaltskosten haben Sie dann in der Regel schnell wieder drin – und dabei die Gewissheit, tatsächlich das beste Ergebnis zu erreichen. Zudem haben Sie jemanden, der Ihnen den ganzen Stress mit dem Arbeitgeber abnimmt und Sie vor Nachteilen wie einer Sperrzeit schützt.
Beispiel 1: Anwalt sinnvoll
- Keine Rechtsschutzversicherung
- Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
- Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
- Kündigungsgründe: Keine
- Abfindungsangebot: € 15.750 brutto
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Abfindung mit Anwalt: € 31.500 Abfindung
Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73
Gewinn: € 28.485,73 – € 15.750 = € 12.735,73
Beispiel 2: Anwalt riskant
- Keine Rechtsschutzversicherung
- Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
- Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
- Kündigungsgründe: Keine
- Abfindungsangebot: € 30.000 brutto
Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto
Abfindung mit Anwalt: € 31.500 Abfindung
Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73
Verlust: € 30.000 – € 28.485,73 = € 1.514,27