Anwalt Aufhebungsvertrag Hamburg

Wir holen für Sie das Bestmögliche heraus

Bei einem Aufhebungsvertrag sichern wir für Sie das bestmögliche Ergebnis – steueroptimiert, ohne Sperrzeit, dafür inklusive angemessener Abfindung.

Hat der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Zunächst das Wichtigste vorab: (Noch) nicht unterschreiben! Wir sind Ihr Anwalt beim Aufhebungsvertrag und beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Aufhebungsvertrag. Sie können auf unsere professionelle Unterstützung zählen. Unser Anspruch dabei ist, Ihre Ziele zu erreichen.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat, dann ist eines gewiss: Er möchte das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beenden. Das ist erstmal keine angenehme Situation für Sie, doch wir möchten das für Sie ändern. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir Ihre rechtliche Vertretung und verhandeln mit dem Arbeitgeber die Konditionen einer Beendigung. Vorher legen wir mit Ihnen die Ziele fest.

Wenn Sie nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sein möchten (was verständlich wäre), geht es vor allem um die Höhe einer Abfindung. Mit unserem verhandlungspsychologischem Schwerpunkt geben wir in den Verhandlungen die Richtung vor, damit wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Sache

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder ein solcher bevorsteht, dann könnte es sein, dass Sie folgende Fragen gerade beschäftigen:

  • Ist das Angebot des Arbeitgebers angemessen und fair oder ist eine höhere Abfindung möglich?

  • Haben die Regelungen im Aufhebungsvertrag für mich einen rechtlichen Haken oder sind sie rechtlich unvorteilhaft?

  • Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ich den Vertrag unterschreibe?

  • Wie kann ich ggf. Steuern bei der Abfindung sparen?

Das können wir für Sie leisten

  • Wir prüfen für Sie, ob das Angebot des Arbeitgebers angemessen und fair ist.
  • Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber können Sie komplett uns überlassen.
  • Wir setzen uns für Ihr leistungsgerechtes Arbeitszeugnis ein, mit dem Sie zügig einen neuen Arbeitsplatz finden.
  • Auch achten wir darauf, dass Ihnen keine sozialrechtlichen (Sperrzeit) oder steuerrechtlichen Nachteile entstehen.

Anwalt für Aufhebungsvertrag in Hamburg

  • Hochgradige Spezialisierung

    Ihr Fachanwalt ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und kann Sie kompetent beraten.

  • Schwerpunkt: Aufhebungsvertrag und Trennungsprozesse

    Aufhebungsveträge verhandeln wir regelmäßig und haben hier daher besondere Erfahrungen.

  • Zahlreiche Aufhebungsverträge erfolgreich abgeschlossen

    Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf es bei Ihrem Aufhebungsvertrag rechtlich ankommt

  • Hoher Einsatz für Ihre Interessen

    Bei uns gilt die Regel: Alter Fall vor neuer Fall. Wir setzen uns unnachgiebig für Ihre Interessen ein.

  • Spezialgebiet: Verhandlungspsychologie und -strategie

    Unser Spezialwissen dient der effektiven Durchsetzung Ihrer individuellen Interessen.

Das sagen
unsere Mandanten

Herr Lugowski ist sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit. Ich hatte Probleme bei der Arbeit und ich konnte ihn Abends noch anrufen, so dass er mir am Telefon kostenlos geholfen hat. Und auch danach konnte ich ihn jederzeit anrufen und mir wurde immer sofort geholfen. Ich bin sehr zufrieden mit der Vertretung durch Herrn Lugowski. Ich kann eine hundertprozentige Empfehlung aussprechen.

Bewertung:

S.

Arbeitnehmer

Fallbeispiel mit Rezension

Herr Lugowski ist ein absolut brillanter Anwalt. Er hat mir bei einem recht komplexen Fall bei meinem Arbeitgeber geholfen und es ist ihm gelungen, eine viel höhere Abfindung als ursprünglich angeboten zu bekommen. Er ist superkompetent, immer freundlich und kann Dinge auf Augenhöhe in verständlicher Sprache erklären. Die Art und Weise, wie er kommuniziert, dass er jederzeit erreichbar ist und regelmäßige Status-Updates gibt, ist absolut unbezahlbar. Ich habe mich während des gesamten Prozesses absolut sicher und gut abgehoben gefühlt, was in solchen Situationen wichtig ist. Ich kann Herrn Lugowski in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wärmstens empfehlen und werde ihn bei meinem nächsten Vertrag auf jeden Fall um Rat fragen.

E. K.

Ausgangspunkt
Die Mandantin war „Director of“ eines internationalen Unternehmens. Der Arbeitgeber hat ihr einen Aufhebungsvertrag mit sechsstelligem Abfindungsangebot vorgelegt.

Die Herausforderung
Daraufhin hat sich die Mandantin an die Kanzlei gewandt und nahm die kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Sie wollte prüfen lassen, ob u.a. eine höhere Abfindung möglich ist – für mehr finanzielle Sicherheit.

Die Vorgehensweise
Die Prüfung durch Fachanwalt Raphael Lugowski ergab, dass noch Abfindungspotenzial vorhanden ist. In den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hat er den rechtlichen Druck sukzessive erhöht.

Das Ergebnis
Durch das beharrliche Nachverhandeln von Herrn Lugowski, sich einer starken rechtlichen Position stets bewusst, hat die Mandantin eine um fast € 80.000,00 brutto höhere Abfindung erhalten. Er hat die Mandantin zudem erfolgreich vor rechtlichen Drohungen des Arbeitgebers abgeschirmt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gute Erreichbarkeit

Eine gute Erreichbarkeit Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht sowie schnelle Antwortzeiten sind Kennzeichen dieser Kanzlei.

Vollständige Transparenz

Zu jeder Zeit haben Sie die volle Transparenz über Ihren Fall, die nächsten Verfahrensschritte und die Kosten.

Sorgfältige Besprechungen Kommunikation

In sorgfältigen Vor- und Nachbesprechen werden Sie bestmöglich informiert und auf Eventualitäten vorbereitet.

Verständliche Kommunikation

Hier bekommen Sie klare rechtliche Auskünfte in Normaldeutsch, die Sie verstehen und die Sie in Ihren Entscheidungen unterstützen.

Qualität im Arbeitsrecht

Die Mission der Kanzlei ist Arbeitsrecht auf hohem Niveau – maßgeschneidert, überzeugend und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.

Stetige Fortbildung

Mindestens eine Stunde am Tag investiert Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Fortbildungen – damit Sie stets einen Schritt voraus sind.

Sperrzeitproblematik beim Aufhebungsvertrag beachten

Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung bewirkt grundsätzlich eine Sperrzeit von 3 Monaten beim Bezug von Arbeitslosengeld. Bitte lassen Sie sich daher vor Abschluss von mir beraten, um dieses Problem zu vermeiden.

Das verhandele ich als Anwalt in Ihren Aufhebungsvertrag

Abfindung

Beendigungszeitpunkt

Freistellung

Turboprämie

Outplacement

Zeugnis

LERNEN SIE MICH KENNEN

Ein Tipp: Wozu noch warten? Lernen Sie mich und meine Arbeit kennen. Dann entscheiden Sie, ob wir zusammenarbeiten..

Und: Sie können gleich am Telefon die ersten Aspekte zu Ihrem Fall schildern.

Kosten des Anwalts beim Aufhebungsvertrag

Die Anwaltsgebühren bei der Verhandlung einer Aufhebungsvereinbarung richten sich bei uns im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sie können bei uns Qualität, Zuverlässigkeit und absolute Serviceorientierung erwarten. Unsere Motivation ist, dass Sie Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele zügig und stressfrei erreichen. Entsprechend haben wir unser Kanzleikonzept aufgebaut, sodass wir nicht all unsere Bestrebungen darauf richten, möglichst viele Anfragen und Mandate zu bekommen.

Wir legen wert auf die Bearbeitung jedes einzelnen Mandats, für das wir Zeit und Einsatz aufbringen. Uns ist bewusst, dass wir durch unser Konzept weniger Mandate „anziehen.“ Doch diejenigen Mandanten, die sich für uns entscheiden, können eine sorgfältigere und intensivere Bearbeitung Ihres wichtigen Anliegens erwarten.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Da dies gerade beim Aufhebungsvertrag nicht selbstverständlich ist und die Rechtsschutzversicherer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles nicht selten in Frage stellen, übernehmen wir gerne die Kommunikation mit der Versicherung. Wir wissen ganz genau, welche Argumente die Versicherungen gegen eine Kostentragung anbringen und prüfen für Sie, ob diese in Ihrem Fall auch tatsächlich durchgreifend sind.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie eine wirtschaftliche Entscheidung treffen, bei der Sie den Mehrwert eines Anwalts für Arbeitsrecht zu berücksichtigen haben. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Beispiel 1: Anwalt sinnvoll

  • Keine Rechtsschutzversicherung
  • Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
  • Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
  • Kündigungsgründe: Keine
  • Abfindungsangebot: € 15.750 brutto

Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto

Abfindung mit Anwalt: € 31.500 Abfindung

Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73

Gewinn: € 28.485,73 – € 15.750 = € 12.735,73

Beispiel 2: Anwalt riskant

  • Keine Rechtsschutzversicherung
  • Beschäftigungsdauer: 9 Jahre
  • Gehalt: € 3.500 brutto/Monat
  • Kündigungsgründe: Keine
  • Abfindungsangebot: € 30.000 brutto

Anwaltskosten (mit Vergleich): € 3.014,27 brutto

Abfindung mit Anwalt: € 31.500 Abfindung

Gesamtrechnung: € 31.500 – € 3.014,27 = € 28.485,73

Verlust: € 30.000 – € 28.485,73 = € 1.514,27

FAQ zum Aufhebungsvertrag

Muss ich das Aufhebungsangebot annehmen?


Welche Fristen laufen bei einem Aufhebungsvertrag?


Drohen mir rechtliche Nachteile durch den Aufhebungsvertrag?


Kann die Sperrzeit von 3 Monaten verhindert werden?


Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?


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