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Raphael Lugowski (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Raphael Lugowski,

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Hamburger Anwaltverein (HAV) e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Raphael Lugowski ist seit dem Jahr 2011 auf das Arbeitsrecht spezialisiert und war in seiner beruflichen Laufbahn bisher ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Im Jahr 2020 wurde ihm vonseiten der Rechtsanwaltskammer Hamburg der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Er ist Referent für Betriebsräte und dieser Funktion für das Institut für Betriebsräte (ifb) aktiv. Daneben publiziert er regelmäßig Beiträge in juristischen Fachzeitschriften des Bund Verlags und des Beck Verlags.

Mit seiner hohen Spezialisierung und großen Erfahrung berät Raphael Lugowski seine Mandanten im Arbeitsrecht auch in komplizierten Fällen rechtssicher und zielführend. Er verfügt sowohl in der Tiefe als auch in der Breite über eine hohe Kompetenz im Arbeitsrecht. Das bezieht sich gleichermaßen auf das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht oder den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Ein großes Interesse von Raphael Lugowski gilt dem Bereich der Kommunikations- und Verhandlungsführung, was den Mandanten in Gerichtsverfahren und in sonstigen Verhandlungssituationen mit dem Arbeitgeber zugutekommt.

Sein arbeitsrechtliches Wissen teilt Raphael Lugowski auf verschiedenen Social-Media-Kanälen wie LinkedIn oder Instagram. Daneben betreibt er einen beliebten Podcast für Betriebsräte.

Veröffentlichungen

  • 10 Fragen zur Arbeitszeiterfassung, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 12/2023, Seiten 24 – 26
  • Urlaubsverfall bei langwieriger Erkrankung, Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Ausgabe 11/2023, 348 – 349
  • Was gilt jetzt beim Datenaustausch mit den USA?, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 10/2023, Seiten 14 – 16
  • Datenschutz in Betriebsvereinbarungen, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 10/2023, Seiten 22 – 24
  • Bahnreisezeiten zur Neufahrzeugüberführung als Arbeitszeit nach dem ArbZG, Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Ausgabe 9/2023, Seiten 284 – 286.
  • Was gilt für die Mitbestimmung beim HinSchG, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 8-9/2023, Seiten 24 – 26
  • Microsoft 365 und die Rechte des Betriebsrats, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 7/2023, Seiten 8 – 11
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung (zu MS 365), Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 7/2023, Seite 12
  • Verjährung und Verfall von Urlaub im Kontext arbeitgeberseitiger Mitwirkungsobliegenheiten: Neues aus Europa, Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Ausgabe 7/2023, 197 – 202

Vita

Seit 2022:Kanzlei Smart Arbeitsrecht / Betriebsrat Kanzlei
2020 – 2021:Pöppel Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht
2019 – 2020:Wittig Ünalp
2018 – 2019:BLC Business & Law Consulting GmbH
2016 – 2018:Pöppel Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht
2016:Abschluss 2. Staatesexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Schwerpunkt: Arbeitsrecht)
Ausbildungsstationen:Amtsgericht Hamburg-Altona, Landgericht – Kammer für Handelssachen, Behörde für Inneres und Sport – Sportsamt, Arbeitsgericht Hamburg, Hamburger Feuerkasse – Personalabteilung, Kanzlei Roggelin & Partner
2014 – 2016:Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
2013:Abschluss 1. juristisches Staatesexamen (Schwerpunkt: Ökonomische Analyse des Rechts)
Bis 2013:Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg