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Online-Betriebsratswahlen ab 2026? – Was rechtlich derzeit möglich ist

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Digitale Wahlen stehen für mehr Komfort, geringere Kosten und eine höhere Beteiligung – ein Konzept, das in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt auf großes Interesse stößt. Daher stellt sich die Frage: Dürfen Beschäftigte ihren Betriebsrat künftig online wählen?

Während elektronische Abstimmungen in vielen anderen Bereichen längst Realität sind, bleibt die Betriebsratswahl an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Aktuell ist eine digitale Stimmabgabe rechtlich noch nicht erlaubt – es sei denn, der Gesetzgeber schafft bis 2026 die notwendigen gesetzlichen Grundlagen.


Online-Betriebsratswahl 2026: Der aktuelle Stand – was bisher passiert ist

Der von der Ampelkoalition im November 2024 vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer Online-Betriebsratswahl im Rahmen eines Pilotprojekts wurde nach dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode nicht weiterverfolgt. Grund dafür ist das sogenannte Diskontinuitätsprinzip: Alle Gesetzesinitiativen, die bis zum Ende der Wahlperiode nicht beschlossen werden, verlieren automatisch ihre Gültigkeit und müssen von einer neuen Bundesregierung erneut eingebracht werden.

Neue Bundesregierung – neue Chancen für die Online-Betriebsratswahl?

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich ein deutliches Bekenntnis zur Digitalisierung der betrieblichen Mitbestimmung – einschließlich der Möglichkeit, Betriebsräte online zu wählen. Dort heißt es:
„Wir werden die Mitbestimmung weiterentwickeln. Wir ermöglichen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden.“

Damit steht fest: Der politische Wille ist vorhanden. Wann und in welcher konkreten Form eine Online-Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen eingeführt wird, ist jedoch weiterhin offen.

Fazit: Noch kein Gesetz – aber die digitale Mitbestimmung nimmt Fahrt auf

  • Die Einführung der Onlinewahl ist im Koalitionsvertrag als Ziel festgehalten, jedoch bislang nicht gesetzlich umgesetzt.
  • Eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes wäre erforderlich – ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
  • Ob die Betriebsratswahl 2026 bereits digital durchgeführt werden kann oder sich die Umsetzung auf eine spätere Wahlperiode verschiebt, bleibt abzuwarten.

Unternehmen und Wahlvorstände sollten weiterhin mit Urnen- und Briefwahl planen, gleichzeitig aber die rechtlichen Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Wir informieren Sie über neue gesetzliche Schritte. Lassen Sie sich jetzt rechtlich beraten – und bleiben Sie bestens vorbereitet auf die digitale Zukunft der Betriebsratswahlen!