
8.000 € Schmerzensgeld wegen Datenschutzverstoß – Klinik in der Verantwortung
Datenschutzverstöße können nach Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen – auch bei immateriellen Schäden. In einem aktuellen Fall wurde ein Krankenhaus zu einer Zahlung von 8.000 € verurteilt. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bundesweit und mit Erfahrung.
