
Gleichstellungsbeauftragte: Warum nur Frauen diesen Job ausüben dürfen
In Schleswig-Holstein bleibt die Position der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ausschließlich Frauen vorbehalten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte kürzlich, dass diese Beschränkung verfassungsgemäß ist, da sie dem gezielten Auftrag zur Förderung von Frauen gerecht wird. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie diese Regelung im Einzelfall angewendet wurde.