Was genau ist eine Tantieme, wer hat Anspruch darauf und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht erklären wir Ihnen auf dieser Seite, was eine Tantieme im arbeitsrechtlichen Zusammenhang bedeutet und wie dieser variable Vergütungsbestandteil rechtlich eingeordnet wird.

Sie erfahren:
- Wann ein Anspruch auf Tantieme besteht,
- Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen,
- Wie sich die Tantieme von anderen variablen Vergütungsmodellen unterscheidet
- Welche arbeitsrechtlichen Regelungen bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt oder Widerrufsvorbehalt zu beachten sind.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, einschließlich der Vereinbarung von Tantiemen. Kontaktieren Sie noch heute unsere Kanzlei für eine individuelle Beratung.
Das erwartet Sie:
- Was ist eine Tantieme? – Definition und arbeitsrechtliche Einordnung
- Anspruch auf Tantieme – Woher ergibt sich der rechtliche Anspruch?
- Tantieme: Voraussetzungen für den Anspruch auf Auszahlung
- Tantieme vs. Bonus, Provision & Prämie – Wo liegt der Unterschied?
- Tantieme mit Freiwilligkeitsvorbehalt – ist das zulässig?
- Tantieme mit Widerrufsvorbehalt – ist das rechtlich zulässig?
- Was wir bei Tantieme-Fragen für Sie tun können
Was ist eine Tantieme? – Definition und arbeitsrechtliche Einordnung
Im Arbeitsrecht bezeichnet die Tantieme einen variablen Vergütungsbestandteil, der sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientiert. Dieser erfolgsabhängige Bonus wird in der Regel an Führungskräfte wie Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte gezahlt. Die genaue Ausgestaltung der Tantieme erfolgt in der Regel vertraglich und kann individuell angepasst werden.
Sie möchten prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Tantieme besteht oder wie eine Tantiemeregelung rechtssicher gestaltet werden kann? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht – wir beraten Sie kompetent und individuell.
Anspruch auf Tantieme – Woher ergibt sich der rechtliche Anspruch?
Ein Anspruch auf die Zahlung einer Tantieme ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder – bei Geschäftsführern – aus dem Geschäftsführerdienstvertrag. Diese vertragliche Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für den variablen Vergütungsbestandteil, der häufig an den Erfolg des Unternehmens gebunden ist.
In Ausnahmefällen kann sich ein Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten. Wenn ein Unternehmen vergleichbaren Führungskräften unter denselben Bedingungen eine Tantieme gewährt, darf es keine einzelnen Mitglieder der Führungsebene ohne sachlichen Grund ausschließen. Eine solche Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbare Begründung kann rechtlich angreifbar sein.
Möchten Sie Ihre vertraglichen Ansprüche auf eine Tantieme überprüfen lassen oder sind von Ungleichbehandlung betroffen? Kontaktieren Sie jetzt unsere Kanzlei für Arbeitsrecht – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.
Tantieme: Voraussetzungen für den Anspruch auf Auszahlung
Ob ein Anspruch auf eine Tantieme besteht und in welcher Höhe, hängt grundsätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen ab – sei es im Arbeitsvertrag oder im Geschäftsführerdienstvertrag. Diese Regelungen legen die Bedingungen fest, unter denen die variable Vergütung gewährt wird.
Typischerweise ist die Auszahlung einer Tantieme an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gebunden. Dabei kann die Bemessungsgrundlage auf Erfolgskennzahlen wie Umsatz, Gewinn oder andere messbare Unternehmensziele basieren.
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Tantieme vs. Bonus, Provision & Prämie – Wo liegt der Unterschied?
Die Tantieme ist ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil, der sich deutlich von anderen variablen Zahlungen im Arbeitsverhältnis unterscheidet. Im Gegensatz zur Provision, die auf den individuellen Verkaufserfolg eines Mitarbeiters ausgerichtet ist, basiert die Tantieme auf dem wirtschaftlichen Gesamterfolg des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs.
Auch im Vergleich zur Zielvereinbarungsprämie gibt es Unterschiede: Zielprämien sind hauptsächlich an persönliche Leistungen gebunden, während die Tantieme primär auf kollektiven Unternehmensergebnissen beruht – zum Beispiel Gewinn oder Umsatz am Ende eines Geschäftsjahres.
Anders als Gratifikationen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld ist die Tantieme nicht automatisch fällig, sondern setzt in der Regel das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele voraus.
Obwohl der Begriff Bonus oft synonym verwendet wird, ist die Tantieme rechtlich abzugrenzen: Ein Bonus kann individuell festgelegt und an Abteilungsergebnisse oder Einzelleistungen gebunden sein, während die Tantieme normalerweise den Erfolg des Gesamtunternehmens widerspiegelt.
Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Fall eine echte Tantieme oder ein Bonus vorliegt – und welche Rechte sich daraus ergeben? Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der rechtlichen Einordnung und Beratung.
Tantieme mit Freiwilligkeitsvorbehalt – ist das zulässig?
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist rechtlich problematisch und in vielen Fällen unwirksam. Wenn eine Tantieme auf der Grundlage allgemeiner, unternehmensweit geltender Regelungen gezahlt wird, beispielsweise im Rahmen eines betrieblichen Vergütungssystems für Führungskräfte, kann der Arbeitgeber den Anspruch nicht wirksam unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen.
Denn wenn einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer die Teilnahme an einem bestehenden Tantiemensystem verbindlich zugesagt wird, ist es widersprüchlich, wenn das Unternehmen gleichzeitig erklärt, die Zahlung sei freiwillig und unverbindlich. Dieser Widerspruch kann dazu führen, dass die Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als intransparent und unwirksam eingestuft wird.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil vom 24.10.2007 (Az. 10 AZR 825/06) bestätigt: Eine Bonusklausel, die einerseits die Teilnahme an einem Bonussystem zusichert und andererseits den Anspruch auf Auszahlung ausschließt, verstößt gegen die Transparenzanforderungen des BGB und ist somit nicht rechtlich haltbar.
Möchten Sie prüfen lassen, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Ihrem Vertrag wirksam ist? Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – jetzt unverbindlich beraten lassen!
Tantieme mit Widerrufsvorbehalt – ist das rechtlich zulässig?
Ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen wirksam. Laut der Rechtsprechung dürfen Widerrufsvorbehalte nur dann angewendet werden, wenn sie zumindest stichwortartig konkrete Gründe für einen möglichen späteren Widerruf nennen – etwa wirtschaftliche Gründe oder Leistungskriterien.
Es gilt eine klare Grenze: Der widerrufbare Vergütungsbestandteil – also die Tantieme – darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. Da Tantiemen insbesondere im Managementbereich häufig einen großen Anteil an der Gesamtvergütung darstellen, ist ein formularmäßiger Widerrufsvorbehalt meist unzulässig und somit rechtlich unwirksam.
Haben Sie einen Arbeits- oder Geschäftsführervertrag mit einem Widerrufsvorbehalt und möchten die Wirksamkeit prüfen lassen? Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht klärt Ihre Rechte – kompetent, individuell und zielgerichtet. Jetzt Termin vereinbaren!
Was wir bei Tantieme-Fragen für Sie tun können
Haben Sie Fragen zu Ihrem Tantiemeanspruch oder möchten wissen, ob eine bisher gezahlte Tantieme rechtmäßig widerrufen oder verändert wurde? Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um variable Vergütung und Tantiemeregelungen umfassend zur Seite.
Unsere Leistungen für Sie:
- Prüfung von Tantiemeansprüchen im Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerdienstvertrag
- Bewertung von Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalten
- Beratung bei geänderter Berechnungsgrundlage oder unterlassener Auszahlung
- Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Taktische Vorgehensberatung unter Berücksichtigung möglicher Ausschlussfristen
Ob diskrete Beratung im Hintergrund oder Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber – wir richten uns ganz nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen.
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