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Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Hamburger Anwaltverein (HAV) e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Raphael Lugowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer von Smart Arbeitsrecht und der Betriebsrat Kanzlei. Er hat sich früh auf das Arbeitsrecht spezialisiert und berät seit 2016 als Rechtsanwalt in allen wesentlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er vertritt insbesondere Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Beschlussverfahren und Einigungsstellen und berät in rechtlich wie strategisch anspruchsvollen Fragen.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt u.a. im Kündigungsschutzrecht, bei Aufhebungsverträgen und Abfindungen sowie in der Begleitung komplexer Trennungssituationen. Hinzu kommt sein Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht. Besondere Erfahrung hat Raphael Lugowski bei Betriebsänderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungen und der Verhandlung Interessenausgleich und Sozialplan.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Er berät zu Fragen der IT-Mitbestimmung, des Beschäftigtendatenschutzes sowie zu den arbeitsrechtlichen Anforderungen beim Einsatz digitaler Systeme und KI in der Arbeitswelt. Hierbei kommt ihm auch sein tiefgehendes Verständnis für den Bereich der Softwareentwicklung zugute.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Raphael Lugowski als Referent für Betriebsräte tätig, unter anderem für das Institut für Betriebsräte. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und ist Buchautor zu arbeitsrechtlichen Themen im Bereich der Digitalisierung und Mitbestimmung.

Mit GremiumHub hat Raphael Lugowski zudem ein Unternehmen mit aufgebaut, das digitale Lösungen für Betriebsräte und Personalräte entwickelt. Diese Tätigkeit ergänzt seine anwaltliche Arbeit insbesondere in den Bereichen digitale Arbeitswelt, Mitbestimmung und betriebliche Praxis und stärkt den Blick für die praktische Umsetzung arbeitsrechtlicher Anforderungen in Betrieben.

Seine Arbeit ist geprägt von Spezialisierung, langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht und einem Verständnis für die praktischen Anforderungen betrieblicher Veränderungen und arbeitsrechtlicher Konflikte.

Veröffentlichungen

  • Beschäftigte vor Haftungsrisiken schützen, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 02/2026, Seiten 18 – 21
  • 7 Fragen zum Einsatz von KI in der Arbeitswelt, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 01/2026 Seiten 19 – 21
  • Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt, Bund Verlag, 1. Auflage 2025
  • Mitbestimmung beim Einsatz von KI, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 02/2025, Seiten 23 – 24
  • BAG zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 02/2024, Seiten 15 – 18
  • 10 Fragen zur Arbeitszeiterfassung, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 12/2023, Seiten 24 – 26
  • Urlaubsverfall bei langwieriger Erkrankung, Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Ausgabe 11/2023, 348 – 349
  • Was gilt jetzt beim Datenaustausch mit den USA?, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 10/2023, Seiten 14 – 16
  • Datenschutz in Betriebsvereinbarungen, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 10/2023, Seiten 22 – 24
  • Bahnreisezeiten zur Neufahrzeugüberführung als Arbeitszeit nach dem ArbZG, Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Ausgabe 9/2023, Seiten 284 – 286.
  • Was gilt für die Mitbestimmung beim HinSchG, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 8-9/2023, Seiten 24 – 26
  • Microsoft 365 und die Rechte des Betriebsrats, Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 7/2023, Seiten 8 – 11
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung (zu MS 365), Computer und Arbeit (CuA), Ausgabe 7/2023, Seite 12
  • Verjährung und Verfall von Urlaub im Kontext arbeitgeberseitiger Mitwirkungsobliegenheiten: Neues aus Europa, Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Ausgabe 7/2023, 197 – 202

Vita

Seit 2025Gesellschafter und Geschäftsführer von GremiumHub (digitale Lösungen für Betriebsräte)
Seit 2022:Kanzlei Smart Arbeitsrecht / Betriebsrat Kanzlei
Seit 2018:Referent für Institut für Betriebsräte (ifb)
2020 – 2021:Pöppel Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht
2019 – 2020:Wittig Ünalp
2018 – 2019:BLC Business & Law Consulting GmbH
2016 – 2018:Pöppel Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht
2016:Abschluss 2. Staatesexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Schwerpunkt: Arbeitsrecht)
Ausbildungsstationen:Amtsgericht Hamburg-Altona, Landgericht – Kammer für Handelssachen, Behörde für Inneres und Sport – Sportsamt, Arbeitsgericht Hamburg, Hamburger Feuerkasse – Personalabteilung, Kanzlei Roggelin & Partner
2014 – 2016:Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg
2013:Abschluss 1. juristisches Staatesexamen (Schwerpunkt: Ökonomische Analyse des Rechts)
Bis 2013:Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg