
Nebenjob beim Pizzaservice: Kein Anspruch auf Verzugslohn bei Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit
Minijob im Pizzaservice: Kein Anspruch auf Bezahlung nicht geleisteter Stunden über 48 Wochenstunden hinaus – so urteilte das LAG Berlin-Brandenburg bei fehlender vertraglicher Regelung. Mehr dazu hier!