
Die Organisation einer Betriebsratswahl erfordert sorgfältige Vorbereitung – am besten lange bevor der eigentliche Wahltermin feststeht. Denn die gesetzlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der Wahlordnung (WO) sind umfangreich und oft schwer zu durchblicken. Für den Wahlvorstand bedeutet das: Alle Vorgaben müssen exakt beachtet werden. Schon kleinste Verfahrensfehler können dazu führen, dass die Wahl angefochten oder sogar für ungültig erklärt wird.
Ein klar strukturierter Ablauf und ein solides arbeitsrechtliches Fundament sind daher unerlässlich, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte im Arbeitsrecht begleiten Sie von Anfang an – von der Planung über die Vorbereitung bis hin zur rechtssicheren Durchführung der Wahl. Auf diese Weise reduzieren Sie Haftungsrisiken und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen eingehalten werden.
Welche einzelnen Schritte das reguläre Wahlverfahren umfasst, haben wir für Sie kompakt und verständlich aufbereitet. Vertrauen Sie auf unsere arbeitsrechtliche Expertise – damit Ihre Betriebsratswahl 2026 rechtssicher und reibungslos abläuft.
Das erwartet Sie:
- Betriebsratswahl einleiten – rechtssicher mit anwaltlicher Begleitung im Arbeitsrecht
- Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl – diese Angaben sind zwingend erforderlich
- Wahlvorschläge einreichen – Fristen, Anforderungen und rechtssichere Durchführung
- Bekanntmachung der Kandidaten – rechtzeitig und rechtssicher informieren
- Durchführung der Betriebsratswahl – rechtssicher und organisatorisch gut vorbereitet
- Stimmenauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses – transparent und nachvollziehbar
- Konstituierende Sitzung – Übergabe der Verantwortung an den neuen Betriebsrat
Betriebsratswahl einleiten – rechtssicher mit anwaltlicher Begleitung im Arbeitsrecht
Der offizielle Beginn einer Betriebsratswahl erfolgt mit dem Erlass des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand. Dieses Dokument ist der Startschuss für das ordentliche Wahlverfahren und muss sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Durch den öffentlichen Aushang im Betrieb wird die Belegschaft verbindlich über die anstehende Wahl informiert.
Bevor das Wahlausschreiben veröffentlicht werden darf, ist jedoch ein wichtiger Zwischenschritt erforderlich: Gemeinsam mit den Vertretern der leitenden Angestellten muss geprüft werden, welche Mitarbeitenden tatsächlich zur Gruppe der leitenden Angestellten im Sinne von § 18a BetrVG zählen. Nur Beschäftigte, die nicht zu dieser Gruppe gehören, dürfen an der Wahl teilnehmen oder selbst gewählt werden. Auf Grundlage dieser Klärung wird anschließend das Wählerverzeichnis erstellt.
Für diese rechtliche Prüfung und Zuordnung sollten Sie – wie gesetzlich vorgesehen – mindestens zwei Wochen einplanen. Danach folgt die Erstellung der Wählerliste, die alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer umfasst. Diese Liste ist zusammen mit dem Wahlausschreiben im Betrieb auszuhängen, um Transparenz und Nachprüfbarkeit sicherzustellen.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht begleiten Wahlvorstände in jeder Phase der Betriebsratswahl – von der Einleitung bis zur Auszählung. So stellen Sie sicher, dass alle Schritte rechtskonform erfolgen. Jetzt rechtssichere Unterstützung zur Betriebsratswahl anfordern!
Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl – diese Angaben sind zwingend erforderlich
Das Wahlausschreiben ist das Herzstück jeder Betriebsratswahl und legt den rechtlichen Rahmen für ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren fest. In § 3 der Wahlordnung (WO) sind die Mindestinhalte genau definiert. Der Wahlvorstand ist verpflichtet, sämtliche vorgeschriebenen Angaben vollständig und korrekt aufzunehmen – andernfalls kann die Wahl angefochten oder sogar für unwirksam erklärt werden.
Zu den wichtigsten Pflichtangaben im Wahlausschreiben gehören:
- Die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
- Die Vorgaben für Wahlvorschläge und Vorschlagslisten
- Die Angabe der Geschlechterquote (Minderheitengeschlecht) sowie aller relevanten Fristen
- Der Wahltag mit Datum der Stimmabgabe
- Ort, Datum und Uhrzeit der öffentlichen Stimmauszählung
- Hinweise zur Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe
Nur wenn alle gesetzlich geforderten Inhalte korrekt angegeben sind, ist das Wahlausschreiben wirksam – und die Betriebsratswahl rechtlich auf der sicheren Seite.
Wahlvorschläge einreichen – Fristen, Anforderungen und rechtssichere Durchführung
Mit der Veröffentlichung des Wahlausschreibens beginnen die gesetzlich festgelegten Fristen zu laufen. Innerhalb von zwei Wochen können Arbeitnehmer Einsprüche gegen die Wählerliste einlegen – und innerhalb desselben Zeitraums müssen auch die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Keine Liste eingereicht? Nachfrist beachten!
Sollte nach Ablauf dieser Zwei-Wochen-Frist kein gültiger Wahlvorschlag vorliegen, ist der Wahlvorstand verpflichtet, eine einwöchige Nachfrist zu gewähren. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist kein gültiger Vorschlag eingereicht, gilt die Betriebsratswahl als gescheitert – ein Sonderfall, der in der Praxis jedoch selten vorkommt.
Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
Nach Ablauf der Einreichungsfrist überprüft der Wahlvorstand alle eingegangenen Wahlvorschläge sorgfältig auf ihre formale und inhaltliche Gültigkeit. Werden dabei Mängel festgestellt, ist der jeweilige Listenführer unverzüglich zu informieren. Solange die Frist noch läuft, können fehlerhafte Vorschläge korrigiert oder neu eingereicht werden, um die Gültigkeit sicherzustellen.
Reihenfolge auf dem Stimmzettel – Los entscheidet
Nach Ende der Einreichungsfrist lädt der Wahlvorstand die Listenführer zur Festlegung der Reihenfolge auf dem Stimmzettel ein. Gibt es mehrere gültige Wahlvorschläge, wird die Reihenfolge per Losentscheid bestimmt. Liegt hingegen nur ein einziger gültiger Wahlvorschlag vor, entfällt dieser Schritt – in diesem Fall findet eine Mehrheitswahl statt, bei der die Stimmen direkt an die Kandidaten dieser Liste vergeben werden.
Die Einhaltung der Fristen und formalen Anforderungen ist entscheidend für die Wirksamkeit der Betriebsratswahl. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Wahlvorstände bei der rechtssicheren Prüfung und Durchführung. Jetzt Wahlunterlagen prüfen lassen – für eine Wahl, die Bestand hat!
Bekanntmachung der Kandidaten – rechtzeitig und rechtssicher informieren
Spätestens eine Woche vor dem Wahltag müssen die gültigen Wahlvorschläge bzw. Vorschlagslisten im Betrieb öffentlich bekannt gemacht werden. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert und dient der Transparenz – alle Beschäftigten sollen rechtzeitig erfahren, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen.
Gerade in größeren Betrieben – insbesondere, wenn eine schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) vorgesehen ist – empfiehlt es sich, die Bekanntmachung frühzeitig vorzunehmen. Denn die Briefwahlunterlagen dürfen erst dann verschickt werden, wenn die offiziellen Wahlvorschläge im Betrieb ordnungsgemäß veröffentlicht wurden.
Erfolgt die Bekanntmachung verspätet, kann dies den Versand der Briefwahlunterlagen verzögern – und im schlimmsten Fall die Anfechtung der Betriebsratswahl zur Folge haben. Eine korrekte und fristgerechte Veröffentlichung ist daher unerlässlich, um den reibungslosen Ablauf der Wahl sicherzustellen.
Durchführung der Betriebsratswahl – rechtssicher und organisatorisch gut vorbereitet
Damit der Wahltag reibungslos und rechtlich einwandfrei abläuft, muss die Wahl ordnungsgemäß vorbereitet und manipulationssicher gestaltet werden. Der Wahlvorstand trägt hierbei die Verantwortung, alle organisatorischen und rechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Einrichtung eines geeigneten Wahlraums bzw. mehrerer Wahllokale, falls erforderlich
- Bereitstellung einer versiegelten und fälschungssicheren Wahlurne
- Überprüfung der Wahlberechtigung anhand der aktuellen Wählerliste
- Organisation der Wahlmaterialien und Bereitstellung von Hilfsmitteln zur barrierefreien Stimmabgabe
Eine sorgfältige Planung und klare Zuständigkeiten helfen, den Wahlvorgang transparent, rechtssicher und für alle Beschäftigten nachvollziehbar zu gestalten.
Stimmenauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses – transparent und nachvollziehbar
Unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch den Wahlvorstand. Dabei ist Transparenz oberstes Gebot – alle anwesenden Personen müssen den Ablauf der Auszählung nachvollziehen können.
Im Anschluss wird das vorläufige Wahlergebnis bekannt gegeben und sorgfältig dokumentiert. Dazu gehört auch die Erstellung einer Wahlniederschrift, in der alle relevanten Daten und Feststellungen festgehalten werden. Diese wird vom gesamten Wahlvorstand unterzeichnet und bildet die Grundlage für die spätere Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses.
Eine ordnungsgemäße Dokumentation schützt vor Unklarheiten und ist entscheidend, um die Rechtmäßigkeit der Betriebsratswahl sicherzustellen.
Konstituierende Sitzung – Übergabe der Verantwortung an den neuen Betriebsrat
Sobald das endgültige Wahlergebnis feststeht, beginnt die abschließende Phase des Wahlverfahrens. Jetzt ist es Aufgabe des Wahlvorstands, die Übergabe an das neu gewählte Gremium ordnungsgemäß vorzubereiten:
- Benachrichtigen Sie die gewählten Arbeitnehmer unverzüglich über ihre Wahl.
- Veröffentlichen Sie die Namen der gewählten Mitglieder im Betrieb.
- Laden Sie spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats ein.
- Übergeben Sie sämtliche Wahlunterlagen an das neue Gremium – mit dieser Übergabe endet offiziell die Tätigkeit des Wahlvorstands.
Ein klar strukturierter Abschluss sorgt für einen reibungslosen Übergang und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Gerade in der Schlussphase können formale Fehler schnell passieren. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht sorgen dafür, dass Ihre Betriebsratswahl form- und fristgerecht abgeschlossen wird. Jetzt rechtssichere Begleitung bis zur Übergabe anfordern!








