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Die Kündigungsschutzklage

Sie haben eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten? Richtig, Sie können sich dagegen wehren und Kündigungsschutzklage erheben. Aber es heißt schnell handeln!

Anwalt Kündigungsschutzklage
Sie möchten sich gegen eine Kündigung wehren? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 040 524 717 830 oder per E-Mail an lugowski@smart-arbeitsrecht.de

Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie u.a. was zu beachten ist und wie ein Kündigungsschutzprozess abläuft.

Wann kann Kündigungsschutzklage erhoben werden?

Generell können Sie als gekündigter Arbeitnehmer immer eine Kündigungsschutzklage erheben. Unabhängig davon, ob es sich um eine verhaltensbedingte, betriebs- oder personenbedingte Kündigung handelt, haben Sie die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Sogar bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung steht es Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Es gibt also keine mit der Kündigung verknüpften besonderen Voraussetzungen, um Kündigungsschutzklage einzureichen.

Kennen Sie Fälle, in welchen beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einigkeit besteht, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist? Tatsächlich sind diese Fälle sehr selten.

Auch Sie möchten die ausgesprochene Kündigung nicht akzeptieren und sind der Meinung, dass diese nicht gerechtfertigt ist? Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und den Vorgang durch ein Arbeitsgericht beurteilen lassen.

Wichtig dabei: Machen Sie sich vorab bewusst, welches Ziel Sie mit Einreichen einer Kündigungsschutzklage verfolgen. Möchten Sie das Arbeitsverhältnis fortführen oder zielt Ihre Kündigungsschutzklage auf das Erlangen einer Abfindung ab?

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Mehr zum Thema Abfindung lesen Sie in diesem Beitrag.

Und ja, natürlich besteht immer die Möglichkeit, sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich zu einigen. Inwieweit diese Variante zielführend ist, bleibt dem Einzelfall geschuldet.

Wenn Sie unsicher sind, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall empfehlenswert ist, sprechen Sie mich an. Wir diskutieren Ihren konkreten Fall und entwickeln die für Sie zielführendste Vorgehensweise.

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Welche Fristen gelten für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage?

Sofern Sie sich für eine Kündigungsschutzklage entscheiden, muss diese unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Diese Frist ist zwingend, andernfalls wird die Wirksamkeit der Kündigung unterstellt und Ihr Arbeitsverhältnis endet zum Austrittsdatum. Auch eine mögliche Abfindungszahlung ist damit verwirkt und die Kündigung ist wirksam.

Möchten Sie die Kündigung also nicht ungeprüft akzeptieren, müssen Sie zeitnah eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Meine Empfehlung, sofern es geringste Zweifel an der Kündigung gibt: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und wahren Sie Ihre Chancen auf Wiedererlangung des Arbeitsplatzes bzw. Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust und lassen Sie die Kündigung durch Einreichen einer Kündigungsschutzklage prüfen.

Kündigungsschutzprozess – Der Ablauf

Schritt 1: Beratung

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser wird Ihre Möglichkeiten und Chancen mit Ihnen durchsprechen. Sollten Sie sich zur Klage entschließen, übernimmt Ihr Anwalt die Klageeinreichung.

Die Klage wird Ihrem Arbeitgeber durch das Gericht zugestellt.

Schritt 2: Güteverhandlung

Bevor es zum eigentlichen Kammertermin kommt, wird das Arbeitsgericht eine Güteverhandlung anberaumen. Innerhalb einer Güteverhandlung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber beispielsweise auf den Abschluss eines Vergleichs einigen.

Das heißt, beide Parteien legen ihre Streitpunkte bei und einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Im Rahmen der Güteverhandlung könnten Sie sich beispielsweise mit Ihrem Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen.

Schritt 3: Kammertermin

Sofern die Güteverhandlung nicht erfolgreich war oder keine Einigung erzielt werden konnte, wird der sogenannte Kammertermin anberaumt.

Im Kammertermin wird sowohl durch den Richter als auch durch die ehrenamtlichen Richter auf eine gütliche Einigung hingewirkt. Sofern notwendig, werden zudem Zeugen vernommen oder Sachverständige gehört. Ebenfalls fließen relevante Unterlagen in die Entscheidungsfindung ein.

Sollte keine Einigung, also kein sogenannter Vergleich zwischen den streitenden Parteien erzielt werden, endet der Kammertermin mit einer Entscheidung bzw. einem Urteil.

Was erwartet Sie nach einem Kündigungsschutzprozess?

Sofern Sie den Kündigungsschutzprozess gewonnen haben, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam. Ihr Arbeitgeber muss Sie in diesem Fall weiter beschäftigen und den Lohn, welcher möglicherweise im zurückliegenden Zeitraum nicht gezahlt wurde, eventuell nachträglich vergüten.

Kündigung

Wie ich Ihnen im Falle einer Kündigung helfen kann, lesen Sie hier.

Sollten Sie zwischenzeitlich einen anderen Arbeitsplatz gefunden haben und diese Tätigkeit aufgenommen haben, können Sie die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses bei Ihrem alten Arbeitgeber innerhalb einer Woche ab Rechtskraft des Urteils verweigern. Schadensersatzforderungen sind in diesem Fall nicht zu befürchten.

Aber: Nicht grundlos enden Streitfälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht. Letztendlich bedeutet dies, dass beide Parteien nicht in der Lage waren, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses wirkt sich dieser Umstand definitiv nicht positiv aus. 

Ist das Vertrauensverhältnis beider Parteien derart gestört, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheint, besteht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Möglichkeit, einen Auflösungsantrag zu stellen. Dieser Antrag ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis trotz einer unwirksamen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Ein solcher Antrag muss jedoch entweder vom Arbeitnehmer oder aber vom Arbeitgeber gestellt werden, da das Arbeitsgericht nicht eigenmächtig entscheiden kann, dass das Arbeitsverhältnis endet und eine Abfindung gezahlt werden muss.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Idealerweise haben Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung, die die durch einen Kündigungsschutzprozess anfallenden Kosten ganz oder anteilig abdeckt.

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, müssen Sie mit Gerichts- und Anwaltskosten rechnen, deren Höhe sich nach dem Streitwert richtet. Der grundlegende Streitwert umfasst in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.

Da jedem Arbeitnehmer der Weg der Klagebeschreitung offenstehen soll, besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall Prozesskostenbeihilfe zu beantragen.

Im Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gern die etwaigen Kosten und deren Finanzierung.

Kann der Arbeitgeber die Kündigung während der Kündigungsschutzklage zurücknehmen?

Die Antwort: Ja, das ist möglich.

Sollte Ihr Arbeitgeber während einer laufenden Kündigungsschutzklage die ausgesprochene Kündigung zurücknehmen, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht beendet, wenn Sie mit der Rücknahme einverstanden sind. Die Kündigungsschutzklage wird nicht weitergeführt.

Sie sind verpflichtet, Ihre Tätigkeit sofort wieder aufzunehmen, da andernfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Sofern das Ihr beabsichtigtes Ziel war – alles gut.

Meine Empfehlung lautet jedoch: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie herauszufinden, ob dieser wirklich die Rücknahme der Kündigung beabsichtigt. Oftmals ist das Arbeitsverhältnis so nachhaltig gestört, dass eine Weiterbeschäftigung nicht sinnvoll ist und doch noch eine Einigung mit Abfindungszahlung erzielt wird. 

Wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann

Sie müssen sich beim Einreichen einer Kündigungsschutzklage nicht anwaltlich vertreten lassen. Dennoch rate ich Ihnen, Ihren Fall zumindest mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

Meine Rolle ist es, Ihren Individualfall zu bewerten. Ich kläre Sie darüber auf, ob eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte und wie das beste Vorgehen ist. Sollten Sie sich für eine anwaltliche Begleitung entscheiden, vertrete ich Sie im Kündigungsschutzverfahren.

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Recherchieren Sie, werden Sie viele Informationen zur Thematik finden, dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass jeder Fall individuell ist und der Verlust eines Arbeitsplatzes einen einschneidenden Schritt darstellt. Eine Beratung ist daher unbedingt empfehlenswert. Sprechen Sie mich gern an!

Fazit

  • Jeder Arbeitnehmer kann, unabhängig vom Kündigungsgrund, eine Kündigungsschutzklage erheben.
  • Ziel der Klage: Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder Erlangung einer Abfindung.
  • Klage muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Eine versäumte Frist führt zur Wirksamkeit der Kündigung und zum Verlust möglicher Abfindungen.
  • Ein Kündigungsschutzprozess umfasst eine Güteverhandlung und einen Kammertermin, welcher mit einem Urteil oder einem Vergleich endet.
  • Die Gerichts- und Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage sind abhängig vom Streitwert.
  • Es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe.
  • Der Arbeitgeber kann die Kündigung zurücknehmen, das Arbeitsverhältnis gilt dann bei Einverständnis des Arbeitnehmers als nicht beendet und der Arbeitnehmer muss die Tätigkeit sofort wieder aufnehmen.
  • Aufgrund der gestörten Beziehung ist eine Einigung mit Abfindungszahlung oftmals sinnvoller.
  • Es wird eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfohlen.
  • Anwaltliche Leistungen sind die individuelle Bewertung des Falles und Beratung über Erfolgsaussichten sowie Vertretung im Kündigungsschutzprozess.

FAQ

Wann kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben?
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Kann mein Arbeitgeber die Kündigung während eines Kündigungsschutzprozesses zurücknehmen?
Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen?

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